Zeitschrift Aufsätze

Dietlinde Munzel-Everling

Kaiserrecht und Rolandfiguren

I.Auflistung der Rolandfiguren
II.Thesen des Ursprungs und der Bedeutung der Rolandfiguren
III.Überblick über den Forschungsstand
IV.Roland als Paladin Karls des Großen
V.Die bildlichen Darstellungen des Roland im Zusammenhang mit dem Karlskult
VI.Karl der Große und das Kaiserrecht
VII.Roland als Symbol des Kaiserrechts
VIII.Ergebnis

I. Auflistung der Rolandfiguren

Die Rolande, die "steinernen Riesen", die vor allem im norddeutsch-brandenburgischen Raum bezeugt sind, haben seit Jahrhunderten Historiker, Rechtshistoriker, Philologen und Heimatforscher zu unterschiedlichen Hypothesen bewegt. Es gibt nicht nur verschiedene Ansichten über ihren Ursprung und Deutung, sondern auch darüber, wer oder was als "echter" Roland anzusehen ist. Die Quellenlage ist nicht günstig, denn ihre Existenz wird meist nur beiläufig oder in Reparaturrechnungen erwähnt. Auch ist davon auszugehen, daß die steinernen Rolande oft hölzerne Vorgänger hatten, die nur selten urkundlich bezeugt sind. Dieter Pötsche hat 1988 für die Anerkennung als "echter" Roland 4 Kriterien formuliert1), nach denen er auf insgesamt 42 nachweisbare Rolandfiguren kommt, von denen aber 17 untergegangen sind. 1
Echte Rolandfiguren wären danach, mit dem Datum der ersten Erwähnung,2) das nicht unbedingt das Jahr der Errichtung sein muß, 2
a) die noch vorhandene Rolande bzw. Rolandreste in: 3
Belgern (1550), Bramstedt (1597), Brandenburg (1402), Bremen (1366), Buch bei Tangermünde (1580), Burg bei Magdeburg (1521), Calbe (1381), Halberstadt (1381), Haldensleben (1419), Halle (1426), Leitmeritz (Litomerice) (1539), Neustadt untern Hohnstein (1372), Nordhausen (1411), Obermarsberg (1724), Perleberg (1498), Potzlow (1727), Prag (1352), Prenzlau (1496), Quedlinburg (1426), Questenburg (1740), Ragusa /Dubrovnik (1418), Stendal (1525), Wedel (1592), Zerbst (1385), Zehden (Cedynia) (vor 1723), 4
b) sowie die untergegangenen Rolande in: 5
Angermünde (1420), Bennungen (1616?), Berlin (vor 1397), Bernau (1680), Burghorn (Westfriesland) (1501), Dole/Frankreich (1400), Elbing (1404), Freiberg/Sachsen (17. Jhdt.), Gardelegen (um 1450), Greifswald (1398), Hamburg (1342), Königsberg (Chojna) (1648), Magdeburg (1419), Polzin (Polczyn Zdroj) (1750), Sandow (1680), Schwedt (vor 1656), Ziesar (1751). 6
c) Von der großen Zahl nicht anerkannter Figuren und Darstellungen, die als "Rolande" bezeichnet werden und zu denen auch die Brunnen-Rolande sowie die Prangersäulen-Rolande, die hauptsächlich in Österreich vorkommen, seien hier in Auswahl genannt: 7
Bederkesa (1602), Brakel (1385), Bratislava/Slowakei (1572), Elblag/Polen (1404), Erfurt (1591), Fritzlar (1564), Giebichenstein (1440), Görlitz (1670), Göttingen (1550), Gratzen/Tschechei (1522), Hildesheim (1540), Iserlohn (1500), Jagow/Ukermark (1349), Jessnitz (1624), Königsberg/Franken (1605), Korbach/Waldeck (1550), Landsberg/Warthe (1576), Regensburg (1551), Riga (1412), Treysa (1683) und Weismain/Ofr. (1572). 8

II. Thesen des Ursprungs und der Bedeutung der Rolandsfiguren

Bereits 1625 beschäftigte sich Gryphiander3) mit der Deutung der steinernen Riesen und setzte damit den Beginn der noch heute andauernden Rolandforschung. Als Deutung der Rolandfiguren sind die unterschiedlichsten Hypothesen aufgestellt und Erklärungsversuche gemacht worden, die besonders im Ausgang des vorigen Jahrhunderts zu heftigen Kontroversen geführt haben: 9
Hervorgegangen seien sie aus einem mythologischen Götterbild, aus der Irminsul, aus dem Ahnen- bzw. Gerichtspfahl, aus dem Stadt- oder Marktkreuz oder aus Spielfiguren. 10
Gedeutet werden sie als Zeichen der Blutgerichtsbarkeit, des Stadtrechts, der Stadtautonomie, des Marktrechts, der Reichsunmittelbarkeit, von Handels- bzw. Zollprivilegien, als karolingische Herrschaftszeichen in eroberten Gebieten, als Denkmäler von Fürsten und Königen, als Richterbilder und als Symbol des Kaiserrechts. Auch sprachliche Deutungen wurden versucht wie "Ratland" oder "Rugeland" (= Gerichtsstätte) und das "rote Land" in Hinblick auf die westfälische Blutgerichtsstätte4). 11

III. Überblick über den Forschungsstand

Über eine lange Zeit konzentrierte sich die Rolandforschung auf die Suche nach einer historisch faßbaren, einheitlichen Erklärung dieser Stein- oder Holzbilder, zog aber dabei kaum das literarische, künstlerische und geistige Umfeld des 12. bis 15. Jhdts. zur Deutung heran. Auch die europaweite Verbreitung der Rolandsage und -darstellung, die durch das grundlegende Werk von Lejeune/Stiennon5) sichtbar wurde und in dem den deutschen Rolandfiguren kein extraordinärer Platz zugewiesen wird, änderte in der Forschung wenig an der grundsätzlichen Einstellung, die deutschen Rolandfiguren isoliert zu deuten. 12
Die Herleitung des Namens "Roland" von dem sagenhaften Paladin Karls des Großen, der durch den französischen "Chanson de Roland" und dem ihm folgenden "Rolandslied des Pfaffen Konrad" im späten Mittelalter populär wurde, erkannte Karl Hoede im Jahr 1934: "Die Rolandsäulen stellen den epischen Helden in durchaus idealer Auffassung dar."6) Auch die Ausführungen von Goerlitz (1934)7), Samson-Campbell (1938)8) und Gathen (1960)9) stellen eindeutig den Bezug der Rolandsäulen zum legendären Roland her, ohne jedoch ausreichend die möglichen Hintergründe der Aufstellung jener Statuen darzulegen. Robert Folz10) hat in seiner Arbeit (1950) den ganzen Umfang der Karlsverehrung herausgearbeitet, und Gathen11) betont den Zusammenhang des Karlskultes unter Karl IV. mit der Deutung der Rolandfiguren. Lejeune/Stiennon sind derselben Meinung, sehen in der Aufstellung der Figuren besonders in der Mark Brandenburg jedoch eine "Modeerscheinung".12)13
In den vergangenen zehn Jahren ist wieder Bewegung in die Rolandforschung gekommen. Hier ist besonders Dieter Poetschke zu nennen13), der die Deutung der Rolande als Symbole der städtischen Autonomie in den Mittelpunkt stellt. Hans Rempel versucht, trotz einer Informationslücke von fast 500 Jahren sie als ursprünglich karolingische Herrschaftszeichen zu interpretieren, die im Zuge der "germanisch-christlichen Kolonisation" in den Kampfgebieten gegen die heidnischen Nordmänner und die westlichen Slawenstämme errichtet wurden.14)14
In einer interessanten Monographie legt Wolfgang Grape (1991) eine differenzierte Deutung des Bremer Roland als Zeichen des Unabhängigkeitsstreben des städtischen Patriziats vor15) und jüngst erschien von Heiner Lück (1997) eine Arbeit über den Roland von Halle, den er als Darstellung des Roland in seiner Funktion als Markgraf sieht.16) Nikolai Popov brachte 1993 einen hervorragenden Bildband mit bestechend schönen und neuen Aufnahmen der Figuren heraus, allerdings ohne neue wissenschaftliche Erkenntnisse.17)15
Hatte bereits Gathen in seiner Arbeit18) bei der Deutung der Rolandfiguren auf die karolingische Atmosphäre unter Karl IV. und den Bezug auf Karl den Großen als Gesetzgeber und "guten Richter" hingewiesen, so dürfte Winfried Trusen 1986 ein entscheidender Schritt auf dem Weg voran zu einer überzeugenden Erklärung der Aufstellung der frühen Rolandfiguren gelungen sein19), indem er mit überzeugender Argumentation das Band zwischen den Rolandsäulen und dem Paladin Karls des Großen in seiner Eigenschaft als Märtyrer knüpft und ihn damit als Symbol, Hüter und Wahrer des von Gott an Karl den Großen gegebenen Kaiserrechts erkennt. 16

IV. Roland als Paladin Karls des Großen

1. Historisch

Die urkundlichen Hinweise auf eine historische Person namens Roland sind spärlich, abgesehen von einer Urkunde von 776, wo unter den Zeugen ein Graf "Rotlan" erscheint, die älteste Namensform für "Roland". Auch ein Denar aus der Zeit vor 790 trägt auf der einen Seite den Namen "Carolus", auf der anderen Seite den von "Rodlan". In Einhards Biographie von Karl dem Großen wird von der Schlacht im Tal von Ronçeval 778 berichtet, in der die Nachhut des fränkischen Heeres von Basken aufgerieben wurde, darunter auch Hruodlandus, der Markgraf der Bretagne. Es ist aber nicht auszuschließen, daß diese Erwähnung erst später nachgetragen wurde.20)17

2. Literarisch

Ab dem 10. Jhdt. ist "Roland" hingegen in der epischen Tradition nachweisbar. So soll in der Schlacht bei Hastings 1066 der Sänger Taillefer Lieder über Rolands und der anderen Helden Taten im Tal zu Ronçeval gesungen haben, die dann in den französischen "Chanson de Roland" (um 1100) und das deutsche "Rolandslied des Pfaffen Konrad" (1170) einflossen. In letzterem wird besonders ausführlich in 178 Versen der Tod, hier als Martyrium gesehen, des Helden Roland und seiner Waffengefährten dargestellt, religiöse Betrachtungen werden in die Schilderung des Sterbens von Roland eingeschoben und im Augenblick seines Hinscheidens bricht ein Aufruhr der Natur los wie beim Tode Christi am Kreuz. 18
In dem 1215 entstandenen Werk des Stricker "Karl der Große" wird ebenfalls der Beschreibung des Sterbens von Roland weiten Raum (115 Verse) gegeben; er stellt aber in den Mittelpunkt das Gespräch des Ritters mit seinem Schwert Durendart, in dem Kaiser Karl Reliquien verwahrt habe. In diesem Zwiegespräch nennt er die Eroberungen, die er mit diesem Schwert durchgeführt, und die Völker, die er unterworfen habe, darunter werden auch die Sachsen genannt.21)19
In den Epen sind auch die verwandschaftlichen Beziehungen zwischen Karl und Roland erwähnt: Danach ist Roland der Sohn einer Schwester Karls (Gisela oder Berta), möglicherweise ist er auch aus einem inzestiösen Verhältnis der Geschwister hervorgegangen. 20
Entscheidenden Einfluß auf die Bewertung Rolands dürfte aber das weit verbreitete22) lateinische Gegenstück zum altfranzösischen Rolandslied, die "Historia Karoli Magni et Rotholandi" ausgeübt haben, die angeblich von Turpin, dem Erzbischof von Reims (748-794), verfaßt sein soll. Darin werden die Taten Karls des Großen in Spanien und der Untergang Rolands mit der Nachhut im Kampf gegen die Heiden geschildert. Auf diesen Schilderungen beruhen z.B. die Reliefs des Aachener Karlsschreins.23) Auch wenn die "Historia" eine um 1130-1140 entstandene Fälschung sein dürfte, die seit der Arbeit von G. Paris (1865) als "Pseudo-Turpin" bezeichnet wird, galt sie den Chronisten des Mittelalters als gültige historische Quelle. Sie ist auch der in Aachen nach 1165 verfaßten "Vita Karoli Magni"24) beigefügt, die auf Veranlassung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa eine Lebensbeschreibung Karls enthält, die geeignet war, die 1165 erfolgte Heiligsprechung Karls zu begründen und das Urteil über seine Heiligkeit zu festigen. 21
Im Pseudo-Turpin ist dem Sterben Rolands das Kapitel 23 gewidmet, das nicht nur die Zwiesprache mit seinem von Gott verliehenen Schwert Durendart, sondern auch seine Bezeichnung als Märtyrer (beati Rotolandi martiris) enthält.25) Es bringt auch die Klage Karls bei Rolands Tod: "brachium dextrum corporis mei, barba optima, decus Gallicorum, spata iustitie, hasta inflexibilis ...galea salvationis" (O du rechter Arm (rechte Hand) meines Körpers, trefflicher Held, Zierde Galliens, Schwert der Gerechtigkeit, unbeugsame Lanze, Helm des Heils...) 22
Auch in den zwischen 1150 und 1350 entstandenen Chroniken wie die Sächsischen Weltchronik, die Kaiserchronik und die Braunschweiger Reimchronik sowie im Karlmeinet wird die Rolandsage verarbeitet. Der Einfluß dieser populären und weit verbreiteten Werke auf die Ansichten der Zeitgenossen darf nicht unterschätzt werden. 23

3. Kanonisch

Einer Handschrift des Pseudo-Turpin, die in Santiago de Compostela aufbewahrt wird, ist - wie in einigen anderen auch - eine Bestätigung von Papst Calixtus (1119-24) beigefügt, nach der alle, die in Spanien für das Christentum gestorben seien, aufgrund ihres Verdienstes im himmlischen Reich gekrönt werden. Ihr Gedenktag soll der 16. Juni sein und tatsächlich erscheint Roland als Hauptheiliger an diesem Tag noch in den Martyrologien des 15. und 16. Jhdts., z.B. in Köln 1466, 1515, in Utrecht 1480 und in Löwen 1513, 1568 und 1573. Ein Bild Rolands mit Heiligenschein findet sich auch in der Aufstellung der "Heiligen aus der Sipp-, Mag- und Schwägerschaft Kaiser Maximilians I."26)24
Ein weiteres wichtiges Indiz für die Roland zugeschriebene Märtyrer-Eigenschaft bieten jedoch die Rolandfiguren selbst: 25
a) die Darstellung des Schwertes: Wie im Rolandslied des Pfaffen Konrad und dem Werk des Stricker geschildert, sollen sich im göttlichen Schwert Durendart von Kaiser Karl dort verborgene Reliquien befunden haben - bei den Rolandfiguren in Bremen (auch bei dem sog. "alten Roland" im St. Peters Dom in Bremen), Halberstadt und Zerbst ist der Schwertgriff ungewöhnlich lang und der Schwertknauf ungewöhnlich dick, so als könnten darin Reliquien geborgen sein - es ist also hier das göttliche Schwert dargestellt! Bei der Darstellung des Roland am Dom in Verona (um 1180) ist das Schwert ausdrücklich als "Durindarda" gekennzeichnet. 26
b) die der Figur beigegebene Rose (als Rosenschapel oder auf dem Gürtel): Bei den Statuen in Brandenburg, Bremen, Halberstadt, Halle, Magdeburg, Quedlinburg und Zerbst ist sie der Figur beigegeben und kann als Zeichen des Märtyrers, des Blutzeugentodes, gedeutet werden. 27
c) die Darstellung von Engeln: In Belgern (2 Puttos) und in Bremen und Zerbst (Gürtelschloß) erscheinen Engel, die die Freuden des Himmels verkünden. Auch in den Epen wird erwähnt, daß Roland von Engeln ins Himmelreich geholt wird. 28
d) die Darstellung Unterlegener: In Bremen liegt zwischen Rolands Beinen ein Mann mit abgeschlagenem Haupt, auf dem sich noch eine Krone befindet. Es dürfte sich dabei nicht um einen friesischen Seeräuber handeln, wie oft angenommen, sondern um einen der Sage nach getöteten Heidenkönig (Marsirius?). Auch bei dem Zerbster Roland ist zwischen seinen Beinen ein Hund, eine Bracke, abgebildet, dieser gilt als Symbol des besiegten Unglaubens. 29

V. Die bildlichen Darstellungen des Roland im Zusammenhang mit dem Karlskult

Diese sich in der Dichtung und Kanonistik manifestierende Wertung Rolands als Märtyrer des christlichen Glaubens läßt sich aufgrund des fundierten Werkes von Lejeune/Stiennon anhand zahlreicher ab 1100 entstandenen Darstellungen in und an Kirchen nachvollziehen. Als Beispiele seien hier genannt: die Abteikirche in Conques, die Kathedrale von Angoulème, Wandmalereien in Santa Maria in Cosmedin (Rom), Dom und St. Zeno in Verona, Estella, Brioude, Tarragona und Salamanca, Matrice, Cluny, Limoges, Cunault, Brindisi, Modena u.a.. Um 1200 wird er in einem Glasfenster des Straßburger Münsters mit Karl dem Großen, der als Heiliger dargestellt wird, abgebildet, wenig später auch in Glasfenstern der Kathedrale von Chartres. Diese Aufstellung läßt sich, besonders was die aus späteren Jahrhunderten stammenden Abbildungen angeht, noch um ein Vielfaches erweitern und ergänzen.27)30
Auf jeden Fall muß der europäische Hintergrund der Rolandverehrung bei der Deutung der norddeutschen Rolandfiguren berücksichtigt werden. Die Arbeit der beiden belgischen Forscher zeigt deutlich, daß die Darstellung des Roland keine spezifisch deutsche Erscheinung ist, höchstens in Hinsicht der monumentalen Standbilder, die in dieser Geballtheit ansonsten nicht vorkommen. Es sei hier die Anmerkung gestattet, daß - parallel zum Kaisermythos, der sich ab dem 15. Jhdt. besonders in Friedrich I. Barbarossa personifizierte und im Laufe der Zeit unter jeweils anderen politischen Aspekten wiederbelebte - , auch die Rolandfiguren noch in diesem Jahrhundert Nachahmungen in Form der Bismarck-Rolande von Hamburg und Dessau, des Roland von Tientsin oder der Nagelrolande während des ersten Weltkrieges (Berlin, Magdeburg) fanden. 31
Wie bereits oben erwähnt, haben die mittelalterlichen Epen sowie der bislang zu wenig beachtetete Einfluß des Pseudo-Turpin, der Chroniken und des Karlmeinet viel zur Popularität des Roland beigetragen. Auch im norddeutschen Raum, dem häufigsten Aufstellungsort der frühen Rolandfiguren, waren diese Werke weit verbreitet und es sind auch heute noch dort Handschriften davon erhalten. Die Braunschweiger Reimchronik erwähnt um 1290 die Geschichte von Roland, "so wir vindhen an vil buochen"28). Um 1300 erzählt Reinfrid von Braunschweig, daß "Brûneswig und Sahsen" der Heerruf der Helden zu Runzeval gewesen sei.29) Auch in dem zwischen 1408 und 1422 von dem Bischof Ulrich von Albeck verfaßten Promptuarium iuris, ein auf römisches und kanonisches Recht gründendes juristisches alphabetisches Nachschlagewerk, wird erwähnt30): Karl betwand die sachsen und machte sie cristen. yme halff dorczu roland...32
Das auslösende Moment jedoch für die Errichtung der Rolandfiguren oder anderer bildlichen Darstellungen könnte die kultische Verehrung von Karl dem Großen gewesen sein. Schon bald begann nach seinem Tode in den von ihm gegründeten oder dotierten Klöstern die Verehrung, die besonders nach seiner Heiligsprechung 1165 in Reims, Rouen und Paris, in Aachen und Frankfurt am Main auch zu einer liturgischen Verehrung führte.31)33
Eine zweite, in ihrer Auswirkung nicht zu unterschätzende Welle der Karlsverehrung setzte dann im 14. Jhdt. ein, die besonders im Kloster Lorsch, in Neustadt am Main, in Trier, Ingelheim am Rhein, Minden, Verden, Münster, Halberstadt, Magdeburg und vor allem wiederum in Aachen sichtbar wird32) . Ausgelöst wurde sie von Kaiser Karl IV. aus dem Hause Luxemburg und König von Böhmen (1316-1378), der, ursprünglich auf den Namen "Wenzel", des Schutzpatrons der Böhmen, getauft, bei seiner Firmung am französischen Hofe den fränkischen Herrschernamen "Karl" annahm. 1349 in Aachen zum Römischen König, 1355 in Rom zum Kaiser gekrönt, sah er sich ganz in der Tradition Karls des Großen. So gründete er nicht nur in der Prager Neustadt ein Augustiner-Chorherrenstift mit einer Karl dem Großen geweihten Kirche, einem Oktogon wie das Karlsmünster zu Aachen, sondern auch 1354 in Ingelheim am Rhein, der ehemaligen Lieblingspfalz und dem legendären Geburtsort des großen Kaisers, ein Stift St. Wenzel und St. Karl, besetzt mit Prager Kanonikern33). 34
Ingelheim war auch Station der Heiligtumsfahrten nach Aachen, das er insgesamt sechsmal besucht hat. Zwar ist urkundlich nur die Stiftung des Altars des heiligen Wenzel für die böhmischen Pilger in der Karlskapelle gesichert, aber an der Schaffung der beiden bedeutendsten Zeugnisse des Karlskultes im 14. Jh., des Karlsreliquiars und der Silberbüste Karls des Großen, dürfte er nicht unbeteiligt gewesen sein. Die Karlsbüste schmückt die Krone, die Karl IV. bei seiner Krönung in Aachen trug. Das Karlsreliquiar, um 1350 für einen Beinknochen Karls gearbeitet, bildet am Sockel die beiden an ihren Wappen zu erkennende Paladine Karls - Roland und Olivier - ab. Karl IV. ließ bei Prag die prachtvolle Burg Karlstein erbauen, um dort die Reichskleinodien aufzubewahren, die er wie Karlsreliquien verehrte. Die Abfolge der Baulichkeiten im Innern der Burg Karlstein - drei Kapellen - entspricht der Arkadenzone des Karlsreliquiars. Karlstein ist der Obhut zweier Burggrafen unterstellt, einem aus dem Herrenstand, einem aus dem Ritterstand, wie die beiden Paladine Karls des Großen, Roland und Olivier, eine sicher nicht ganz zufällige Parallele34) . Er erwarb ebenfalls für den Karlshof 1354 zwei Elfenbeinhörner, die Roland gehört haben sollen35) und auch die Karlsbrücke in Prag ließ Karl IV. errichten und auf dem Vorbogen am alten Flußhafen eine Rolandstatue aufstellen. 35
Die Bemerkung von Lejeune/Stiennon36), daß man in der Mehrzahl der Orte, in denen die ersten Rolande entstehen, Karl dem Großen eine liturgische Verehrung zuteil werden ließ oder doch wenigstens sein Andenken mit besonderer Verehrung umgab (Magdeburg, Bremen, Halberstadt, Prag), ist bislang ebenfalls nicht ausreichend bei der Deutung der Rolandfiguren beachtet worden. 36
Mit diesen Ausführungen sollte versucht werden, den geistigen Hintergrund zur Zeit der ersten nachgewiesenen Rolandfiguren zu skizzieren, doch ist damit noch nicht der Schritt vollzogen zu ihrer Deutung als Rechtssymbole. Gathen hat es am Schluß seiner Arbeit vorsichtig formuliert37) und Trusen in seiner Abhandlung prononciert dargestellt:38) Die Rolandfiguren des 14. und Anfang des 15. Jhdts. sind als Symbole des Kaiserrechtes zu deuten. 37

VI. Karl der Große und das Kaiserrecht

Die Bedeutung und die Vielschichtigkeit des Begriffs "Kaiserrecht" ist aufgrund der fundierten Abhandlung von Hermann Krause aus dem Jahre 195239) mit z.T. heute noch richtungsweisenden Ergebnisse klar geworden. Winfried Trusen ist den von Krause eingeschlagenen Weg weitergegangen und hat vor allem die Beziehung zwischen den Rechtsbüchern und dem Kaiserrecht näher untersucht.40) Diese Darstellung, die im Folgenden kurz wiedergegeben wird, kann von mir aus der Sicht des jüngsten dieser Rechtsbücher, des (Kleinen) Kaiserrechtes, noch untermauert werden. 38
Auch wenn sich im Volke der Sachsen vereinzelt Ressentiments gegen ihren Bezwinger Karl den Großen über die Jahrhunderte hinweg erhalten haben,41) findet man schon ein Jahrhundert nach seinem Tode (um 890) in dem Gedicht Saxos "De gestis Caroli Magni Imperatoris"42) den Beinamen "Apostel der Sachsen" und er wird David, Konstantin und Theodosius gleichgesetzt. Dieses Bewußtsein der Bindung der Sachsen an Karl den Großen verstärkt sich, als einer der ihren, Otto I., bewußt seine Tradition aufnimmt und sich in Aachen krönen läßt. 39
Im germanischen-deutschen Recht stand dem Herrscher noch keine Rechtssetzungsbefugnis zu. Dieser Anspruch wird erst ganz bewußt von den Staufern erhoben, zunächst in Form der Privilegien, dann von Gesetzen43) eingeführt: Der Kaiser wird als origo iuris, als legumconditor, als der Schöpfer allgemein gültigen Rechtes apostrophiert. Gestützt wurde diese Ansicht nicht nur vom kanonischen Recht, welches das weltliche Recht als "lex imperatorum" ansah, sondern auch von dem aus Oberitalien immer stärker werdenden Einfluß der römisch-rechtlich gelehrten Juristen, welche die Lehre von der kaiserlichen Rechtsetzungsmacht aus dem Codex Iustiniani übernehmen und verbreiten.44) In diesem Zusammenhang muß die von Friedrich I. Barbarossa betriebene Kanonisation Karls im Jahre 1165 gesehen werden, weil dadurch das Kaisertum auf eine neue Basis gestellt wird: Die Heiligkeit des von Kaiser Karl abgeleiteten Rechts, in dessen Tradition seine Nachfolger stehen, ist damit gegeben. Der Kaiser ist die lex animata in terris,45) von Gott gesandt, der die lex divina ist. 40
In der um 1150 wohl in Regensburg entstandenen gereimten "Kaiserchronik" sind es zwei Herrscher, die als die christlichen Gesetzgeber dargestellt werden: Konstantin und Karl. Von Karl wird gesagt, daß ein Engel Gottes ihm eingab, Gesetze zu erlassen und die von Konstantin gesetzten zu erneuern.46)41
In dem um 1235 entstandenen Sachsenspiegel betont sein Verfasser Eike von Repgow, daß Gott selbst das Recht sei. Die Verbindung zu der christlich-weltlichen Macht führt er im Textus prologi näher aus, wenn er schreibt: Nu aver we bekart sin unde uns got weder geladet hevet, nu halde we sine e unde sin gebot, dat sine wiessagen uns geleret hebbet unde geistlike gude lüde, unde ok kerstene konige gesat hebbet: Constantin unde karl, an den sassen land noch sines rechten tiüt.47) Auch im Lehenrecht Art. 69 § 8 heißt es:48)Dar umme so hevet (der koning) al lantrecht unde lenrecht begin an ime, wende die herschilt an ime begint."42
Bereits um 1250-1270 hatte sich im Magdeburgischen die Ansicht manifestiert, daß das sächsische Recht "Kaiserrecht" sei. Konstantin und Karl stehen als die beiden großen Gesetzgeber gleichberechtigt nebeneinander. In diesem Zeitraum sind auch in Magdeburg das Weichbildrecht und die Weichbildchronik entstanden, die das sächsische Recht als kaiserliche Rechtsetzung ansehen. So heißt es im Weichbildrecht in Art. VII § 5:49) "Do wurden sie zu rate, wie gethan recht sie den landen seczten, vnd saczten den landen sogethan recht als noch Sachsenlant czewhit an kunig Constantinen vnd an kunig Karlen." Am Ende des Weichbildrechtes erscheint dann auch das auf 948 datierte, aber gefälschte Privileg, in dem Kaiser Otto den Bürger von Magdeburg bestetiget zu wichbilderechte..... alle ire alde recht, dy sy von Constantino und Karolo habin.."50)43
In der Weichbildchronik wird der Sachsenspiegel sogar als Privileg Kaiser Konstantins angesehen:51) Er bekart auch die Sachsen, und gabe in ir privilegium, daz wir den sachsenspigel heisen, den sint Ecke von Repchow diuz machte, alz er in in latino vant ...Constantinus.. sazte vil recht." Von Karl dem Großen heißt es dann:52) "und bestetigte auch den Sachsin ir recht und ir privilegium.." Von Otto I. wird berichtet53): Her sterkete ouch Karoles recht den Sachsen zu deme hove zu Goslere..." und Otto II. "gab den statherren wichbilde recht nach koning Karlos rechte.."54)44
Wenn den o.g. zeitgenössischen Quellen nach sächsisches Recht als Kaiserrecht55) angesehen wurde, so mußte sich dieses folgerichtig auch auf den Sachsenspiegel erstrecken. Auch wenn zunächst im Magdeburger Raum Kaiser Konstantin mehr Gewicht zugeschrieben wurde, wie die Zitate aus dem Weichbildrecht und der Weichbildchronik zeigen, gilt der Sachsenspiegel bald als ein Werk Karls des Großen. Er wird auch sogleich von den Magdeburger Schöffen als ihr eigenes Recht akzeptiert und mit dem Magdeburger Recht gleichgesetzt. So sieht es auch die Glosse zu Sachsenspiegel II Art. 31 § 2:56) "daz in allin Meydeburgischem rechte, daz wir auch der sachsin spigel und ir privilegium heisin....45
Diese Rückführung des Rechtsbuches auf Karl zeigt auch die Miniatur in der Handschrift des Sachsenspiegels (Ms Jurid. 2) in der Lüneburger Ratsbücherei von 1402 eindrucksvoll in unbekümmerter historischer Gesamtsicht: Karl der Große übergibt Herzog Widukind den Sachsenspiegel, der Verfasser, Eike von Repgow, steht hinter Karls Thron. 46
Auch der römisch-rechtlich gebildete Johann von Buch bezeichnet in seiner Glosse das Landrecht des Sachsenspiegels als Privileg Karls des Großen,57) verwendet aber den Begriff "Kaiserrecht" eindeutig für das römische Recht: "Dat sprack dat keyserlike recht / Dat ick ock leges heite..". Das römische Kaiserrecht und das einheimische Recht werden aber nicht als Gegensatz empfunden, sondern als verschiedene Erscheinungsformen einer einheitlichen Rechtsordnung. Nur gelegentlich, wie in der Glosse zu Landrecht I 62 § 7, wird auch der Gegensatz dargestellt, wenn es heißt, "na keiserrechte sprikt de richter it ordel sulven, unde hir vraget he's eme anderen. Dar umme het use recht des volkes vragens recht. " Der Kaiser ist der Vater des Rechts (Glosse zu I 18) oder er ist boven alle recht, wen he is selven dat levendige recht, wen in dem scrine sines herten is besloten alle recht (Glosse zu III 78 § 2).58)47
Die Auffassung, daß der Sachsenspiegel "Kaiserrecht" sei, ist aus dem ihm nachfolgenden und auf ihn gründenden Rechtsbüchern ebenfalls ersichtlich: Der um 1275 in Augsburg entstandene Deutschenspiegel (spigel aller tiuscher liute), der Teile des Sachsenspiegels um süddeutsches Gewohnheitsrecht, römisches und kanonisches Recht erweitert, erwähnt in der Vorrede: "Ditz recht han ich nicht erdacht, ez habent die chunige an vns pracht mit weiser maister lere".59)48
Auch das "Kayserlich Rechtspuech", "Keiserliche Land- und Lehnrechtsbuch", das aus dem Deutschenspiegel gegen Ende des 13. Jhdts.heraus entwickelt wurde, stellt sich ganz in die Tradition der christlichen Gesetzgeber, allen voran Konstantin und Karl: "und also stet ouch an disem buche deheiner slahte lantreht noch lehenreht noch deheiner slathe urteile, wan als ez mit rehte von romischer phahte und von Karls rehte her ist komen".60) In diesem Rechtsbuch sind zwar auch schwäbische Rechtsnormen aufgezeichnet, aber es ist das Bestreben des oder der Verfasser, auf der Grundlage des Kaiserrechtes, verbunden mit kanonistischen Komponenten, ein allgemein verbindliches Recht darzustellen.61) Aus diesem Grunde ist auch seine jetzige Bezeichnung "Schwabenspiegel" nicht zutreffend, die aus einer Randbemerkung Melchior Goldasts heraus ab dem 17. Jhdt. erwachsen ist und höchstens das Bemühen zeigt, die Rechtsbücher auch in ihrer Benennung anzugleichen. 49
In dem jüngsten der Rechtsbücher, dem um 1340 in Frankfurt am Main entstandenen (Kleinen) Kaiserrecht62) geht die Saat der oben skizzierten staufischen Reichsidee auf: Das 1. Kapitel des 1. Buches verkündet63): "Eyn iglich mensch sal wissen, daz got ist recht vnd recht komet von gode vnd von dem rechtin komet rechte vnd gerechte stircket godes lop vnd ere vnd hohet den keiser vnd meret daz riche ...". Mehr noch steht im 8. Kapitel des 4. Buches: "Sint geschrieben stet: got ist daz riche und der mensche ist godis und der keiser siczet an godis stat zu beschirmen daz menschen..."50
Nicht zu Unrecht wird deshalb die Entstehung des Rechtsbuches in die Zeit Ludwigs IV. des Bayern verlegt, denn der seine ganze Regierungszeit durchziehenden Auseinandersetzung mit Papst Johannes XXII., die zu dem nie aufgehobenen Bannspruch über ihn führte, wurde der Boden vorbereitet von den staatstheoretischen Schriften des Marsilius von Padua, Lupold von Bebenburg und William Ockham, die das Gedankengut der Stauferzeit ergänzten und ausfeilten. Bei Marsilius ist der Kaiser der supremus imperii Romani legislator, so daß ihm auch alle Rechtsetzungsmacht auf Erden zusteht. Auch dieses drückt sich in dem Rechtsbuch aus, denn in jedem Kapitel wird mehrfach durch Formulierungen wie "der keiser hat gesatzt, der keiser hat geboten, sint geschrieben stet in des keisers recht u.a." auf diese Befugnis hingewiesen. 51
Ursprünglich war das Rechtsbuch wohl nur mit der Überschrift Incipit prologus legis64)versehen, doch erhielt es aufgrund seiner Struktur und des in jedem Kapitel mehrfach erhobenen Anspruchs der kaiserlichen Rechtssetzungsmacht sehr bald die erweiterte Überschrift " Dis ist recht als iz der Konig Karle selber machte und gap yme den namen das iz solde heyszen des Keysers Rechte".65)Im süddeutschen Raum wurde es sogar mit dem Sachsenspiegel gleichgesetzt:66)Hje hebet sich an der Sassen Spiegel vnd komet da von des keysers recht als is konig karle liesz machen zu fryden vnd czu nuotz allen erberen luden vnd daz det er mit den wijsten Meisteren die er yrgent mochte finden ...52
Diese Rückführung auf Karl den Großen und seinem überzeugend geäußerten Anspruch, "Kaiserrecht" zu sein, verschaffte dem Rechtsbuch noch im 15. und vereinzelt im 16. Jhdt. die Aufzeichnung in Stadtrechtsbüchern oder juristischen Sammelbänden vorwiegend im Bereich des alten Königsgutes oder in den Reichsstädten.67)53
Wie Hermann Krause dargelegt hat68), bedeutet das Aufkommen der romanisierenden Rechtsliteratur nicht, daß Kaiserrecht fortan nur noch als römisches Recht verstanden wurde. Vielfach behielt es im 15. Jhdt. und darüber hinaus noch den Sinn, den es im 14. Jh. hatte und der war: "Kaiserrecht = Kaiser Karls Recht".54

VII. Roland als Symbol des Kaiserrechtes

Folgt man der Logik des oben ausgeführten Verständnisses des Kaiserrechtes als eines von Gott dem Kaiser verliehenen Rechtes, so erschließt sich die Symbolik der Darstellung der Rolandfigur von selbst: Da das Kaiserrecht als Gottesrecht verstanden wird, und Gott nach der Karlslegende dem Kaiser Karl das heilige Schwert Durendart verlieh, das er an den als Märtyrer gestorbenen Roland weiterreichte, ist seine Darstellung für den mittelalterlichen Menschen verständlich, da die Rolle und Wertung des Roland durch das Rolandslied, durch die Kaiserchronik und den Pseudo-Turpin den Menschen bewußt war, wahrscheinlich viel mehr, als wir es heute nachvollziehen können. 55
Wie oben ausgeführt, beriefen sich besonders die Bürger von Magdeburg aufgrund eines gefälschten Privilegs auf ihr von Konstantin und Karl gegebenes Recht und die Schöffenchronik von 1280 erwähnt das Vorhandensein einer Rolandfigur, die hier allerdings primär von der patrizischen Jugend für Ritterspiele verwendet wurde. Leider sind die ihm nachfolgenden Rolandfiguren untergegangen, es existiert nur ein Bild aus dem 16. Jhdt. 56
Urkundlich nachweisbar ist die Aufstellung einzelner Rolandfiguren erst im 14. und 15. Jhdt. Bedenkt man aber, daß sich bei der urkundlichen Erwähnung meist nicht um einen Aufstellungsbeschluß handelt, sondern um Reparaturrechnungen oder die Ersetzung eines hölzernen Roland durch eine steinerne Figur, so ist anzunehmen, daß ihre Entstehung weiter zurückreicht. 57
Bekanntlich konzentriert sich die Aufstellung der Rolandfiguren im ausgehenden 14. und 15. Jhdt. auf den norddeutschen Raum und Brandenburg. Aber in den mehr westlichen Gebieten werden in diesem Zeitraum auch zahlreiche Abbildungen des heiligen Kaisers Karl errichtet, so daß davon auszugehen ist, daß die Aufstellung von Karl- und Rolandfiguren durchaus parallel verläuft. Allerdings gibt es keine mir bekannten Orte, an denen Skulpturen von Beiden aufgestellt werden. Vereinzelt gehen sie sogar inhaltlich ineinander über wie der Roland von Wedel, der eine Kaiserfigur darstellt. In Herford z.B. tagte das Gericht in einer Laube des Rathauses neben einer Statue Karls des Großen, die man als "Roland" bezeichnete.69) In Osnabrück, Ingelheim und Frankfurt am Main werden z.T. überlebensgroße Karlfiguren aufgestellt. In Frankfurt, das seinen Ursprung auf Karl den Großen zurückführt, gibt es sie mehrfach, darunter auch 1365 am westlichen Einlaß der Stadtmauer, dem Galgentor. Neben der Statue des Stadtpatrons, des heiligen Bartholomäus, und dem Stadtwappen, dem doppelköpfigen Adler, erscheint das überlebensgroße Bild des Kaisers. In der linken Hand zeigte er ein Modell des doppeltürmigen Reichsstiftes, mit der rechten Hand hielt er das Schwert senkrecht vor den Oberkörper. Er trägt einen kurzen Lentner, um den der reich geschmückte Schwertgürtel tief über das Becken geschnallt ist. Der lange, offene Mantel wird vor der Brust mit einer Schließe gehalten. Der von lockigem Haar und Bart gezierte Kopf trägt eine Krone70). Sieht man von den kaiserlichen und Stifter-Attributen ab, so besteht kaum ein Unterschied zu den etwas jüngeren Rolandfiguren. 58
Auch in Orten wie Soest und Dortmund, wo Stadtheilige wie Patroklus und Reinoldus, der ebenfalls dem Karl-Sagenkreis entstammt, vorhanden und in ihrer Ausformung den Rolandbilder nicht unähnlich sind, finden sich keine Rolandfiguren. 59
Verfolgt man nun die These der bewußten Aufstellung der Rolandfiguren als Symbole des Kaiserrechts auf dem Hintergrund des neu aufgelebten Karlskultes unter Karl IV. weiter, so ließe sich die konzentrierte Aufstellung der Rolandfiguren in Norddeutschland aus der sich nach Norden verlagernden Hausmachtpolitik Karls IV. erklären, wo die Städte ihrerseits nach Loslösung vom geistlichen Stadtherrn und Erlangung der Reichsunmittelbarkeit (und damit des Kaiserrechtes bzw. kaiserlicher Privilegien) strebten. Möglicherweise unterstützten der Kaiser und später seine Söhne bewußt den - in sicherlich mancher Hinsicht auch als Nachahmung zu verstehenden - Trend zur Aufstellung von Roland- oder Kaiserfiguren (bzw. die Umwidmung bereits bestehender Figuren). 60
Auch bei der Deutung der frühen märkischen Rolande (Berlin 1397, Brandenburg 1402 mit Vorgängern) gibt der politische Hintergrund eine Erklärungsmöglichkeit: Karl IV. konnte, wenn auch nur kurz, in der Mark Brandenburg seine Herrschaft verfestigen. Bereits 1366 hatte er seine Tochter Katharina mit Otto von Brandenburg verheiratet. 1373 gelang es ihm schließlich, die Mark den Wittelsbachern abzutrotzen. Sie nahm in Hinblick auf seine Elb- und Hanse-Politik eine Schlüsselstellung ein.Tangermünde war zeitweise eine Reichsresidenz. Nachweislich hielt er sich in Berlin, Brandenburg, Stendal und Prenzlau auf - Orte, in denen auch steinerne Rolandsäulen, wenn auch aus unterschiedlichen Zeiten, nachweisbar sind und man über ihre etwaigen Vorgänger nur wenig weiß. Die Mark Brandenburg erlebte unter ihm eine kurze Zeit der Blüte. Auf seinen Befehl hin wurden verwaltungsmäßig in dem 1375 begonnenen Landbuch zum ersten Mal alle Einkünfte erfaßt.71) Lag es da nicht nahe, seine Ansprüche und die Präsenz durch den Paladin des Kaisers darstellen zu lassen, in dessen Tradition er sich bewußt gestellt hatte? 61
In Brandenburg könnte zudem nicht nur der unter Karl IV. gepflegte Karlskult, sondern auch die Sachsenspiegel-Glosse des märkischen Hofrichters Johann von Buch zur Verbreitung des Kaiserrechtsgedanken beigetragen haben, die wie oben dargelegt, sowohl einheimisches und römisches Recht als Kaiserrecht verstand. Buch verfaßte sie um 1330, um in der ersten juristischen Bearbeitung des Rechtsbuches die Übereinstimmung des heimischen Rechts mit römischem und kanonischem Recht aufzuzeigen. Wenig später entsteht z.B. auch in Stendal die altmärkische Glosse des Sachsenspiegels - auch Stendal hat einen Roland, ebenfalls der Ort Buch bei Tangermünde, aus dem das Geschlecht derer von Buch stammt,72) dieser Roland soll in einer untergegangenen Form den doppelköpfigen Reichsadler im Schild geführt haben. 62
Wie die beachtenswerte Untersuchung von Ilija Mitic der Rolandssäule in Ragusa (Dubrovnik) zeigt, hat sich der Sohn Karls IV., König Sigismund, 1396 in Ragusa aufgehalten und dort gegen Zahlung von 2.000 Dukaten die Schutzherrschaft über die Stadt übernommen. Die von ihm initiierte Errichtung des Rolandstandbildes auf dem Marktplatz dürfte Symbol der Stadtfreiheit und Unabhängigkeit gegenüber dem venezianischen Herrschaftsanspruch gewesen sein, sie war auch zugleich Standort der Stadtflagge. Zwar wurde die heute noch dort befindliche steinerne Rolandfigur erst 1419 errichtet, doch urkundlich nachweisbar wurde angeordnet, daß die neue Säule in der Darstellung des "Orlando" der alten zu entsprechen habe.73). Es ist anzunehmen, daß Sigismund bewußt die Darstellung des Roland wählte, denn er hatte 1378 von seinem Vater die Mark Brandenburg geerbt und dort gab es schon Rolandfiguren (z.B. in Berlin und Brandenburg). 63

VIII. Ergebnis

Eine Deutung der Rolande als Symbol, Schützer und Bewahrer des von Gott verliehenen Kaiserrechts ist für das ausgehende 14. Jh. und die erste Hälfte des 15. Jhdts. auf dem Hintergrund der neuen Welle der Karlsverehrung unter Karl IV. gerechtfertigt. Weiterhin dürfte im Magdeburgischen Raum die Gleichsetzung des Sachsenspiegels mit Karls Recht, in der Mark Brandenburg die Glosse zum Sachsenspiegel wesentlich zur Bewußtwerdung des Kaiserrechtsgedanken und letztendlich auch zur Errichtung der Rolande als Symbol des Kaiserrechts beigetragen haben. Dabei ist zu bemerken, daß es an den Stätten, wo bereits Standbilder von dem heiligen Kaiser Karl errichtet worden sind, keine Rolandfiguren gibt - und umgekehrt, oder bestehende Kaiserfiguren als Rolandfiguren gedeutet werden (z.B. in Wedel und Herford). 64
Man muß sich hier auch bewußt werden, daß die dem mittelalterlichen Menschen verständliche Symbolsprache im Laufe der Jahrhunderte weitgehend verlorenging. War es noch möglich, z.B. zu Beginn des 14. Jhdts. den Rechtsgehalt des Sachsenspiegels durch die Symbolsprache von Bildern, besonders durch die der Handgebärden, ausreichend zu erläutern,74) so verflachte im Laufe der Jahrhunderte die Fähigkeit, die Symbolik zu verstehen. Für die Rolandfiguren bedeutet dies, daß die Deutung des Kaiserrechtes als Gottesrechtes, symbolisiert durch das Schwert Durendart, das Gott über Karl dem Roland verliehen hatte, nicht mehr verstanden wurde; erhalten blieb aber die Figur des Roland in all ihren verschiedenen Ausformungen. Mit der oben dargelegten These der Rolandfigur als Symbol des Kaiserrechtes soll der mögliche Anlaß der Aufstellung dargelegt, nicht aber die Erkenntnis des Bedeutungswandels blockiert werden, den diese Symbolfigur durchlaufen hat, indem sie später Rechte der unterschiedlichsten Art darstellen konnte. 65
Deshalb ist eine differenzierte Betrachtungsweise bei der Wertung jedes einzelnen Roland erforderlich, die sich an der Zeit der Errichtung, der Stadtgeschichte, anderer besonderer Fakten und einem möglichen Bedeutungswandel der Figuren zu orientieren hat und den engen Zusammenhang zwischen den Abbildungen von Heiligen, Herrschern, Stadtpatronen und Rolanden nicht außer Acht lassen darf. Aus diesem Grunde müßten auch die zeitgenössischen Bildnisse von Stadtpatronen und Heiligen (Patroklus, Reinoldus, Mauritius u.a.) beachtet und der Kreis nicht streng auf die o.g. 42 Rolandstatuen begrenzt werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Historikern, Rechtshistorikern, Germanisten und Kunsthistorikern bleibt dabei eine unabdingbare Voraussetzung. Ausgangsbasis jedoch muß der oben dargelegte Ursprung des Roland als Kaiserrechtsymbol bleiben, der am ehesten dem geistigen, rechtlichen und politischen Lebens im späten Mittelalters gerecht wird. 66

Möge diese Arbeit für weitere Forschungen, Beiträge und Kritiken eine Anregung sein! Deshalb ist auch geplant - wenn möglich im fhi - eine vorläufige Roland-Bibliographie sowie eine Auflistung aller bekannten Rolandfiguren zu veröffentlichen. 67

Fußnoten:

1 Dieter Pötschke, Rolande als Problem der Stadtgeschichtsforschung, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 37 (1988), S. 33: 1. Es ist zu fragen, ob die Skulptur nachweislich älter als die erste Nennung als Roland ist, 2. ob die ursprüngliche Bezeichnung später durch "Roland" ersetzt wurde, 3. es ist die Formengestalt und die Entwicklungsgeschichte der Rolande eines Ortes zu berücksichtigen, 4. die (Rechts-)Geschichte des jeweiligen Ortes dahingehend auszuwerten, welche Hinweise sie auf mögliche Errichtungsmotive eines Rolands enthält.

2 In der Aufstellung von D. Pötschke, wie Anm. 1, S. 43 ff. und die Aufstellung des Rolandforschers K.-P. Behrens, Iserlohn.

3 J. Gryphiander, De Weichbildis Saxonicis sive Colossis Rulandinis urbium quarundam Saxonicarum commentarius historico-iuridicus, 1. Aufl. Frankfurt am Main 1625, 2. Aufl. Straßburg 1666.

4 Vgl. auch den Überblick bei A.D. Gathen, Rolande als Rechtssymbole. Der archäologische Bestand und seine rechtshistorische Deutung, Neue Kölner Rechtswissenschaftlichen Abhandlungen 14, Berlin 1960, S. 1 und 69 ff., sowie W. Trusen, Der "Heilige" Roland und das Kaiserrecht, in: Festschrift für Nikolaus Grass, hrsg. von Kurt Ebert. Innsbruck 1986, S. 395.

5 R. Lejeune, J. Stiennon, La légende de Roland dans l'art du moyen âge, Band 1, Brüssel 1966, Band 2, Brüssel 1968.

6 Karl Hoede, Deutsche Rolande, 1934, S. 49.

7 Theodor Goerlitz,Der Ursprung und die Bedeutung der Rolandsbilder, Weimar 1934.

8 Samson-Campbell, Deutschlands Rolande in Geschichte und Bild (ohne Jahr = 1938).

9 Wie Anm. 4.

10 R. Folz, Le Souvenir et la Légende de Charlemagne dans l'Empire germanique médiéval (Publ. de l'Univ. de Dijon VII), Paris 1950.

11 Wie Anm. 4, S. 116 f.

12 Wie Anm. 5, Band 1, S. 392.

13 Wie Anm. 2 und derselbe, Zu einigen Problemen der Rolandforschung, insbesondere die märkischen Rolande betreffend, in: Brandenburger Blätter 4 (1983), S. 41-55.

14 H. Rempel, Die Rolandstatuen, Herkunft und geschichtliche Wandlung, Darmstadt 1989, S. 97 f.

15 W. Grape, Roland. Die ältesten Standbilder als Wegbereiter der Neuzeit, Hürtgenwald 1990.

16 Heiner Lück, Der Roland und das Burggrafengericht zu Halle, in: Europa in der Frühen Neuzeit, Festschrift für Günter Mühlpfordt, hrsg. von E. Donnert, Band 1, 1997, S. 61-81.

17 Nikolai Popov, Das magische Dreieck. Rolandfiguren in europäischen Raum. Bremen-Riga-Dubrovnik, Oschersleben 1993.

18 Wie Anm. 4, S. 107 ff.

19 Wie Anm. 4, S. 406.

20 Nachweise bei Trusen, wie Anm. 4, S. 396.

21 "Weltchronik" des Rudolf von Ems und "Karl der Große" vom Stricker, Text und Kommentare, hrsg. von Edmund Theil, Bozen 1986, S. 78.

22 Heute sind davon noch ca. 200 Handschriften erhalten.

23 Vgl. Karl der Große und sein Schrein in Aachen, hrsg. von H. Müllejans, 1988, S. 156 ff.

24 Die Chronik von Karl dem Großen und Roland. Ediert, kommentiert und übersetzt von H.-W. Klein, München 1986, S. 9 ff.

25 Wie Anm. 24, S. 106, 110.

26 Nachweise bei Trusen wie Anm. 4, S. 398 f.

27 Der Rolandforscher K.-P. Behrens aus Iserlohn hat in akribischer Arbeit alle Orte zusammengetragen, in denen ein Bezug auf Roland erscheint - eine unschätzbare Quelle für weitere Arbeiten!

28 Zitiert nach Trusen, wie Anm. 4, S. 402

29 Reinfrid von Braunschweig, hrsg. v. K. Bartsch, Bibliothek des literar. Vereins zu Stuttgart 109, Vers 16198 ff.

30 H.-J. Becker, Art. Promptuarium iuris, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG), hrsg. von A. Erler und E. Kaufmann, Band 3, Berlin 1984, Sp. 2034-35.

31 Auf Veranlassung des Rechtshistorikers und Kirchenrechtlers Adalbert Erler ist sie in Frankfurt wiederaufgelebt. Im Dom wird am 28. Januar jeden Jahres eine Messe zelebriert, die auch die Karlssequenz und die Herrscherlaudes enthält. In dem Anruf: "Christus vincit, Christus regnat, Christus imperat" zugunsten des Kaisers finden sich dessen amtliche Titel: "Carolo excellentissimo et a Deo coronato atque magno et pacifico regi Francorum et Langobardorum ac patricio Romanorum vita et victoria..." (s. A. Erler, Art. Karlskult, in: HRG Bd. 2, Berlin 1978, Sp. 654-657; ders., Die Karlsliturgie im Frankfurter Kaiserdom, in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst 49 (1965), S. 79-86.

32 Vgl. Müllejans, wie Anm. 23, S. 156 ff.

33 A. Erler, Das Augustiner-Chorherrenstift in der Königspfalz zu Ingelheim a. Rh., Sitzungsberichte der Wiss. Gesellschaft an der J. W. Goethe-Universität Frankfurt am Main, Band 23 Nr. 1, 1986.

34 H.P. Hilger, Der Weg nach Aachen, in: Kaiser Karl IV. Staatsmann und Mäzen, hrsg. von F. Seibt aus Anlaß der Ausstellungen Nürnberg und Köln 1978/79, S. 244-356, hier S. 353.

35 Lejeune/Stiennon wie Anm. 5, Bd. 1, S. 391, Gathen wie Anm. 4 , S. 116 Fn. 264.

36 Wie Anm. 5, Bd. 1, S. 391.

37 Gathen wie Anm. 4, S. 117.

38 Trusen wie Anm. 4, S. 406 und Trusen, Art. Rolandsäulen in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, hrsg. von A. Erler und E. Kaufmann, Band 4, 1990, Sp. 1102-1106.

39 Hermann Krause, Kaiserrecht und Rezeption, Abhandlungen der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse, Jg. 1952, 1. Abhandlung.

40 Winfried Trusen, Die Rechtsspiegel und das Kaiserrecht, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (ZRG), German. Abt. Bd. 102 (1985) S. 12-59.

41 Mein Mann erzählt, daß ihn seine Großmutter 1940 in Osnabrück vor das Rathaus geführt und auf die Statue Karls des Großen gedeutet habe mit der Bemerkung: "Der hat die Sachsen aufs Haupt geschlagen!".

42 Zitiert nach Trusen, wie Anm. 4, S. 404.

43 Genannt seien hier nur als Beispiel die Constitutio von 1220.

44 Krause wie Anm. 39, S. 39 ff.

45 So in den Schriften des Engelbert von Admont und des Philipp von Leyden, Nachweise bei Krause, wie Anm. 39, S. 39.

46Karl sazte dô die pfahte / der engel si im vor tihte / die waren rede von gote / des half im der himlische bote... Zitat nach Trusen, wie Anm. 4, S. 405.

47 Zitiert nach: Des Sachsenspiegels Erster Theil, oder das Sächsische Landrecht nach der Berliner Handschrift v.J. 1369, hrsg. von C.G. Homeyer, 3. Ausgabe, Berlin 1861.

48 Zitiert nach C.G. Homeyer, Des Sachsenspiegels zweiter Theil nebst den verwandten Rechtsbüchern. Erster Band: Das sächsische Lehnrecht und der Richtsteig Lehnrechts, Berlin 1842.

49 Paul Laband, Magdeburger Rechtsquellen 1869, ND Aalen 1967) S. 54.

50 Das Sächsische Weichbildrecht, hrsg. von A. v. Daniels und F. v. Gruben, 1. Band (1860), Sp. 175 f.

51 Wie Anm. 50, Sp. 32.

52 Wie Anm. 50, Sp. 34.

53 Wie Anm. 50, Sp. 35.

54 Wie Anm. 50, Sp. 37.

55 Die Rückführung des "Kaiserrechtes" auf den "König" Karl mag im ersten Moment verwirren, doch ist in Erinnerung zu rufen, daß der deutsche König mit seiner Wahl eine Anwartschaft auf die Kaiserwürde besaß, die er durch die Krönung in Rom erlangte. So wird auch in der Glosse zu Sachsenspiegel Landrecht III 33 ausgeführt wird: "dy koninge hebben gegeuen ein gemein recht al der werlde dat het keyserrecht." Das Recht, das auf den Herrscher zurückgeht, mußte auch mit der höchsten Bezeichnung, nämlich "Kaiserrecht", tituliert werden.

56 Zitiert nach E. Steffenhagen, Die Entwicklung der Landrechtsglosse des Sachsenspiegels, XI. Johann von Buch und die Accursische Glosse, in: WSB 194 (1922) S. 19 ff.

57 So heißt es in der Glosse zu Sachsenspiegel III 54 § 2: "Dat alde recht aver, dat dar sprikt van dem keisere vnde van dem rike" oder "Dit het her Eike genomen van Karles settunge, don he dat rike gaf den düdeschen, und alle de rechte de dar spreken van deme kaisere undvan des rikes rechte." Zitiert nach Steffenhagen wie Anm. 56. Die Bezeichnung als karolingisches Privileg erscheint bereits in der Weichbildchronik, wie oben ausgeführt.

58 Zitiert nach Steffenhagen wie Anm. 56.

59 Deutschenspiegel, hrsg. von K. A. Eckhardt, Bibliotheca rerum historicarum, 3, 1971 S. 224.

60 Zitiert nach K. A. Eckhardt und I. Eckhardt, Studia Iuris Suevici V. Schwabenspiegel Normalform (BRH 8, 1972, Landrecht I 1 b, S. 153.

61 Siehe auch die fundierten Ausführungen von W. Trusen, wie Anm. 40, S. 38 ff.

62 Es ist wahrscheinlich von dem Frankfurter Schultheißen Rudolf von Sachsenhausen-Praunheim verfaßt worden. Der Name "Kleines" Kaiserrecht leitet sich aus der Lüneburger Handschrift Ms. jurid. 3 ab, wo es so zur Unterscheidung zu dem voraufgehenden "Großen" Kaiserrecht, dem sog. Schwabenspiegel, so genannt wird. Auch diesem Rechtsbuch wurde im vorigen Jhdt. von Richard Schröder die falsche Bezeichnung "Frankenspiegel" zugelegt.

63 Zitiert nach der Ausgabe von Dietlinde Munzel, Die Innsbrucker Handschrift des Kleinen Kaiserrechtes. Eine Untersuchung ihrer Verwandtschaft mit der Eschweger und der Kreuznacher Handschrift... (Rechtsbücherstudien, hrsg. von Gunter Gudian, Band 1), 1974 (zugl. Dissertation Frankfurt am Main 1974).

64 So die in Anm. 63 genannte Handschrift Nr. 980 ("Eschwege") der Universitätsbibliothek Gießen.

65 So die bereits in Anm. 63 genannte Handschrift MF F 2036 im Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum in Innsbruck.

66 So die Handschrift Ms. lat. 65 der Staatl. Bibliothek (Schloßbibliothek) Ansbach.

67 Vgl. dazu D. Munzel-Everling, Sachsenspiegel, Kaiserrecht, König Karls Recht?, in: Alles was Recht war, Festschrift für Ruth Schmidt-Wiegand zum 70. Geburtstag, hrsg. von H. Höfinghoff, W. Peters, W. Schild und T. Sodmann, 1996, S. 97-111.

68 H. Krause, wie Anm. 39, S. 95 f.

69 Vgl. Grape, wie Anm. 15, S. 16.

70 Die Figur wurde im Kriege 1944 zerstört, vgl. B. Bott in: Die Parler und der schöne Stil 1350-1400, Handbuch zur Ausstellung, Bd. 1, Köln 1978, S. 238 f. - In Ingelheim am Rhein wurde das Bildnis Karls des Großen im von Karl IV. gegründeten Augustiner-Chorherrenstift aufgestellt, vgl. Anm. 33.

71 R. Schmidt, Brandenburg und Pommern in der Politik Kaiser Karls IV., in: Kaiser Karl IV., wie Anm. 34, S. 203-208, hier S. 207 f.

72 H. Schlosser, Art. Johann von Buch, in HRG Bd. I, Berlin 1973, Sp. 526-27.

73 Ilija Mitic, Die Rolandssäule in Ragusa (Dubrovnik), in ZRG (GA) 82 (1965), S. 306-316.

74 Die Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels soll demnächst, hrsg. von der Universität Heidelberg, als digitale Edition auf einer CD-ROM erscheinen und dabei u. a. mittels Hyperlinks die Deutung der Bildleisten und der Symbolsprache komfortabel ermöglichen.

Aufsatz vom 12. September 1997
© 1997 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
12. September 1997

DOI: https://doi.org/10.26032/fhi-2023-003