Zeitschrift Debatten "Reichsgericht" - Erich Loest´s neuer historischer Roman

Thomas Henne

"Reichsgericht" - Erich Loests neuer historischer Roman

"Die ganze Welt ist eine einzige Jurisprudenz”, behauptet eine Figur Thomas Bernhards. Daran mag man zweifeln, wenn auch nach langen Arbeitstagen als Jurist der Wahrheitsgehalt der Bernhardschen These zu steigen scheint. Doch unzweifelhaft hat das Reichsgericht rund 66 Jahre, von 1879 bis 1945, deutsche Rechts- und Justizgeschichte geschrieben. Nun wird sich Erich Loest, bekannt unter anderem als Autor der Romane "Völkerschlachtdenkmal” und "Nikolaikirche”, dem Leipziger Gericht widmen: Ein Roman von knapp 400 Seiten ist angekündigt, Vorausexemplare sollen zur Leipziger Buchmesse im Frühjahr 2001 zur Verfügung stehen, und im Sommer/Herbst 2001 wird das Buch im Linden-Verlag seines Sohnes erscheinen. 1
Das Interesse des Rechtshistorikers ist geweckt, zumal ein kundiger Autor noch 1995 so lakonisch wie zutreffend konstatierte, es lasse sich nur eine neuere rechtshistorische Arbeit verzeichnen, die sich der Gesamt-Geschichte des Reichsgerichts widmet, und auch davon ist nur der Band erschienen, der sich den Jahren 1933-45 widmet.1) Seitdem sind zwar die Umbauarbeiten am ehemaligen Reichsgerichtsgebäude u.a. von einem Bildband begleitet, und eine materialreiche institutionengeschichtliche Monographie erhellt vor allem die Zeit im Kaiserreich.2) Doch symbolisiert der ab- und aussperrende Bauzaun des RG-Gebäudes den aktuellen rechtshistorischen Forschungsstand: Nur Panoramablicke aus weiter Ferne oder eingegrenzte Blicke durch kleine Zaunlöcher sind zur Zeit möglich. 2
Um so unbegrenzter sind also Loests Gestaltungsmöglichkeiten, und 50 Jahre nach seiner ersten größeren Literaturveröffentlichung besitzt Loest auch die Routine, beim Thema Reichsgericht nicht vor der schieren Größe des Stoffs zu erstarren. Am 21. November hat Loest erstmals aus seinem noch zukünftigen Roman gelesen, das 10. Kapitel im Leipziger "Zeitgeschichtlichen Forum” vorgestellt und Einblicke in den Handlungsrahmen gegeben. Wie auch in anderen seiner Werke mischt Loest Fiktion mit der detailgenauen Anlehnung an historische Ereignisse: "Was zu stimmen hat, muß stimmen”, wie er im Anschluß an die Lesung sagte. Das Recht dient also nicht wie sonst meist als Literaturmotiv, sondern die ästhetische Dimension wird ausgestaltet, indem Rechtsprechung und ihr Umfeld das Objekt realistischer Rekonstruktion sind.3)3
Doch anders als bei Loests Werken üblich ist diesmal die Handlung in der Gegenwart angesiedelt und beginnt im Herbst 1999, so daß Loest in seinem Alterswerk viele Bemerkungen zum Zustand Leipzigs und Deutschlands an der Jahrtausendwende einstreuen kann. Das Reichsgericht, seine damaligen Akteure, Richter, Zeugen und Angeklagte, sind in Loests Buch - außer in Erinnerungen einer hochbetagten Witwe eines Reichsgerichtsrats - vor allem im Internet präsent. In der Tat: Loest, der sich dazu bekennt, nicht am Computer zu schreiben, greift in seinem neuen Roman zum Kunstgriff, die Sterblichkeit per World Wide Web durch die Verbindung zu einem fiktiven isländischen Archiv zu überwinden. Zum Beispiel erscheint der als Reichstagsbrandstifter vom Reichsgericht zum Tode verurteilte und hingerichtete Marinus van der Lubbe auf dem Bildschirm, den Kopf zeitgemäß mit einer Proletariermütze bedeckt. Der Anarchist, der jüngst auch auf der Bühne des Deutschen Theaters Berlin wiedererstand,4) gibt in Loests Buch ausführlich und detailgenau Auskunft über seine Aktivitäten im Reichstagsgebäude an jenem Abend, der Geschichte machte: "Ich wußte, es hatte geklappt”. Doch sofort nach jener Frage, die seit Jahrzehnten Juristen, Historiker und Brandsachverständige beschäftigt, zu langen Aufsätzen und erregten Debatten angestiftet hat,5) bricht die Verbindung immer wieder ab: "Hattest Du wirklich keine Helfer ?” - www.???.is schweigt. Hier ist der sächsische Bestsellerautor konsequent: "Was zu stimmen hat, muß stimmen”, und da nach Loests Ansicht die Frage nach van der Lubbes Alleintäterschaft "wohl nie geklärt werden” könne, nimmt sich Loest bewußt nicht die Freiheit, literarisch eine der möglichen Varianten zu gestalten. 4
Doch er kennt sie: Nach der Idee zu seinem Roman ("beim Abschiedsspaziergang in Bad Godesberg”) wurde er häufiger Gast in der Leipziger Deutschen Bücherei und las dort die Publikationen über das Reichsgericht. Und weil wie erwähnt rechtshistorische Gesamtdarstellungen zum Reichsgericht so selten sind, reflektiert Loests Wahl der Themen vor allem den Forschungsstand: Am ausführlichsten wird im Roman jener Prozeß behandelt, der die wohl meiste Aufmerksamkeit erfahren hat - eben jener Reichstagsbrandprozeß. Diesen über internet-vermittelte Interviews mit van der Lubbe in den Roman einzubringen, hat übrigens eine besondere Ironie, weil der Streit über die Täterschaft der Nazis inzwischen auch in einem eigenen "Reichstagsbrandforum” im Internet ausgetragen wird.6) Und auch sonst steht das politische Strafrecht im Vordergrund, so zum Beispiel das Strafverfahren gegen den Pazifisten Ossietzky. Gerade dabei sind die Bezüge zur Gegenwart besonders stark, hat sich Loest doch engagiert, wenn auch erfolglos, für eine Umbenennung des Platzes vor dem Reichsgericht eingesetzt: Statt dort an den ersten Präsidenten des Reichsgerichts, Simson, zu erinnern, wollte Loest durch eine Umbenennung mit Ossietzky stellvertretend eines der Opfer des Reichsgerichts ehren. 5
Loest tradiert also jenes Bild des Reichsgerichts, das im Widerstand gegen die weitverbreitete Apologetik der Nachkriegszeit entstanden ist: Es war ernst gemeint, daß sich der BGH schon 1954 zur 75. Wiederkehr seines Gründungstages gratulieren ließ,7) indem unbekümmert eine Kontinuität zum Reichsgericht beschworen, das langjährige "Recht im Unrecht”8) aber verdrängt wurde. Die dagegen entfaltete Position kulminierte in INGO MÜLLERS 1987 publiziertem Buch "Furchtbare Juristen”, dessen Titel Programm war und worin nun umgekehrt das Kapitel "Die deutsche Justiz 1933 bis 1945” ganz selbstverständlich mit dem Reichstagsbrandprozeß begann. Die quantitativ ganz überwiegend zivilrechtliche Judikatur des Reichsgerichts blieb (abgesehen vom justizförmigen Antisemitismus) weitgehend außen vor. Und auch von den strafrechtlichen Urteilen erhielten vorrangig jene wenigen Aufmerksamkeit, die spektakuläre und zugleich politisch motivierte Handlungen betrafen. 6
Davon läßt sich auch Loest leiten, so daß er erstens das Strafrecht, davon das politische Strafrecht und wiederum davon die spektakulären Fälle in das Zentrum seiner Rückblenden zum Reichsgericht stellt. Denn: Im Reichsgericht habe sich, so Loest, "deutsche, ja europäische Geschichte entschieden” - eine politikgeschichtlich inspirierte Perspektive, die sogenannte große Prozesse ganz selbstverständlich in den Vordergrund stellen kann. Die erwähnten antifaschistischen und anti-apologetischen Publikationen haben Loest aber auch insofern geleitet, als er behauptet: "Spannend nach außen wurde die Geschichte des Reichsgerichts nach der Gründung erst wieder in den 1920er Jahren”. Doch jedenfalls die Gründung des Reichsgericht beim Übergang vom Reichs-Oberhandelsgericht 1879 wird auch Gegenstand einer Rückblende; Bismarcks Widerstand gegen den Verbleib des Gerichts in Leipzig liefert hinreichend Dramatik. 7
Die Idee zu seinem Roman hatte Loest, als er 1996 seinen endgültigen Wohnsitzwechsel von Bonn nach Leipzig vorbereitete. Sieben Haft-Jahre in Bautzen, seine fortdauernde Unbeugsamkeit gegenüber dem DDR-Regime, und seine Rückkehr in seine Heimat Leipzig trotz des 1981 erzwungenen Wechsels in die Bundesrepublik haben Loest ein Ansehen verschafft, das durch sein Engagement in Schriftstellervereinigungen und allgemeinpolitischen Fragen noch gesteigert wurde, ganz abgesehen vom Erfolg seiner zahlreichen Bücher. All dies führte nicht nur zu einer fast ehrfürchtigen Atmosphäre bei der Lesung. Es ist zudem schon fast eine Garantie dafür, daß dank Loests Roman rechtsgeschichtliche Themen die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit erreichen werden. Eine vortreffliche Gelegenheit für die Rechtsgeschichtswissenschaft, ihr Bild, ihren Forschungsstand zum Reichsgericht und damit zur jüngeren Rechts- und Justizgeschichte9) offensiv zu präsentieren. Zumal "das alte Reichsgericht, schwarz und schlafend” (Loest) gänzlich der Vergangenheit angehört, wenn im Jahr 2002 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einziehen wird. Und vielleicht findet sich sogar ein Regisseur, der wieder einmal einen Stoff von Loest verfilmt, so daß auch Kinosäle zu Stätten rechtshistorischer Diskussionen mutieren. 8
Thomas Henne 9

Fußnoten:

* Herrn Matthias Wiessner, M.A., dankt der Verf. für die Unterstützung.

1 THOMAS DROSDECK, Rezension, Ius Commune - Zeitschrift für Europäische Rechtsgeschichte, Bd. 22 (1995), S. 459; gemeint ist FRIEDRICH KARL KAUL, Geschichte des Reichsgerichts, Bd. 4: 1933-1945 (= Veröffentlichung des Bereichs Zeitgenössische Rechtsgeschichte an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, (Ost-)Berlin 1971, zugleich Glashütten 1971.

2 Stadtgeschichtliches Museum Leipzig (Hrsg.), Das Reichsgericht, Leipzig 1995; KAI MÜLLER, Der Hüter des Rechts, Baden-Baden 1997.

3 Dazu allgemein THOMAS HENNE, Formeln vs. Individuum im Recht. Rechtshistorische Anmerkungen zu den ästhetischen Dimensionen literarischer Verarbeitungen von Recht, in: Iris Denneler (Hrsg.), Die Formel und das Unverwechselbare, Frankfurt/M. 1999, S. 26 ff.

4 Roland Steckel, "Aus Protest !” - Der Reichstagsbrandstifter Marinus van der Lubbe. Regie: Roland Steckel, Premiere in den Kammerspielen des Deutschen Theaters Berlin am 16.10.2000.

5 Zusammenfassend und unter Berücksichtigung neuester Aktenfunde: JÜRGEN SCHMÄDEKE u.a., Der Reichstagsbrand in neuem Licht. In memoriam Friedrich Zipfel (1920-1978), Historische Zeitschrift Bd. 269 (1999), S. 603 ff. Der Streit wird fortgeführt u.a. von Hans Mommsen und Hersch Fischler, zuletzt in "die tageszeitung”, 25./26.11.2000, taz-mag, S. III.

6 www.zlb.de/projekte/kulturbox-archiv/brand, betreut von der Zentral- und Landesbibliothek Berlin.

7 Nachweis dazu in: 40 Jahre Bundesgerichtshof: Festveranstaltung [...]. Vorträge von Othmar Jauernig, Claus Roxin, Heidelberg 1991, S. 28.

8 MICHAEL STOLLEIS, Recht im Unrecht. Studien zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus, Frankfurt/M. 1994.

9 So z.B. MARKUS KLEMMER, Gesetzesbindung und Richterfreiheit. Die Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen während der Weimarer Republik und im späten Kaiserreich, Baden-Baden 1996 - die von Klemmer umfassend analysierte Aufwertungsrechtsprechung bietet viele Fälle, die sich für eine literarische Verarbeitung geradezu anbieten.

Beitrag vom 10. Januar 2001
© 2001 fhi
ISSN: 1860-5605
Erstveröffentlichung
10. Januar 2001