EDITORIAL

Herzlich Willkommen auf dem forum historiae iuris!

Der fundamentale Wandel der Informations- und Kommunikationstechnologie hat auch der rechtsgeschichtlichen Forschung und Lehre eine Fülle neuer Chancen und Möglichkeiten eröffnet: Quellen und Literatur sind inzwischen in einer noch vor wenigen Jahren unvorstellbaren Vielfalt und Leichtigkeit zugänglich geworden und geradezu täglich erweitert sich das Spektrum digital verfügbarer Inhalte. Zugleich haben die neuen Formen der Nachrichtenübermittlung unsere Welt kleiner und wie viele andere Diskurse auch die rechtshistorische Debatte globaler werden lassen. Nicht nur, aber auch deswegen sind rechtshistorische Debatten und Diskurse zunehmend internationaler geprägt.
Damit einher gegangen ist die kontinuierliche Ausweitung der Themenfelder rechtshistorischer Forschung und zum Teil auch rechtshistorischer Lehre. In ihrer Gesamtheit haben diese Entwicklungen der Rechtsgeschichte als akademischer Disziplin in Forschung und Lehre neue Dynamiken gegeben, deren Auswirkungen noch nicht gänzlich abzusehen sind. Immerhin hat sich aber gezeigt, dass das World Wide Web ein zentraler Bereich des Austauschs über rechtshistorische Forschung geworden ist. Auch in der rechtshistorischen Lehre scheinen die Möglichkeiten der neuen Technologien insgesamt intensiver genutzt zu werden. Die sich fortsetzenden Entwicklungen in den Digital Humanities und neuerdings auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz – und spezifischer der Einsatz grosser Sprachmodelle (LLMs) – dürften ebenfalls Auswirkungen zeitigen.

Diesen Phänomenen soll im forum historiae iuris (FHI) Raum gegeben werden. Das Journal ist offen gegenüber allen Themen, Inhalten und Perspektiven rechtshistorischer Forschung und Lehre. Das forum historiae iuris versteht sich dabei als Ort der Präsentation wie auch der Diskussion von rechtsgeschichtlichen Themen und Thesen, sei es in der Form von Aufsätzen oder Miszellen, sei es in der Form von Berichten oder Rezensionen. Zugleich soll das FHI auch als Informationsplattform für alle dienen, die dem rechtshistorischen Diskurs zugewandt und an Veranstaltungen in diesem Kontext interessiert sind.
Diese Zielsetzungen bestimmen die Arbeit des Redaktionsteams und des Teams der Herausgeberinnen und Herausgeber. Wir freuen uns schon jetzt über Ihr Interesse an unserem Journal forum historiae iuris!

Herausgeber und Herausgeberin

Prof. Dr. Stephan Dusil (Tübingen),
Prof. Dr. Elisabetta Fiocchi Malaspina (Zürich),
Prof. Dr. Franck Roumy (Paris),
Prof. Dr. Martin Schermaier (Bonn),
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel (Bonn),
Prof. Dr. Andreas Thier M.A. (Zürich)

Neue FHI Beiträge

Rezension

28. Februar 2024
Arduino Maiuri über:
Martin Schermaier (ed.), The Position of Roman Slaves: Social Realities and Legal Differences, De Gruyter (=Dependency and Slavery Studies, 6), Berlin-Boston 2023, 240 p., ISBN 978-3-11-099868-9

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Aufsatz

5. Januar 2024
Matthew Cleary:
Henry Swinburne and Devise of Land: The Textual Evolution of A briefe treatise of Testaments and last Willes and its Reflection on the Law, 1590-1803

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Aufsatz

27. November 2023
Gustavo Adolfo Nobile Mattei:
“Etsi adfictum in aedictum propriae non fuit". Tradizioni a confronto e fonti del diritto in area beneventana

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Rezension

29. August 2023
Adrian Schmidt-Recla über:
Gesine Güldemund, Das Erbrecht der Buch’schen Glosse

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Rezension

7. August 2023
Wolfgang Ernst über:
Klaus Kowalski, Das Vertragsverhältnis des Hugo Grotius

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Neues im Forum

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