Artikel vom 4. Mai 2009
© 2009 fhi
ISSN 1860-5605
Erstveröffentlichung
Zitiervorschlag / Citation:

http://www.forhistiur.de/zitat/0905kleibert.htm

 

Kristin Kleibert (Berlin)*:

Die ersten neuberufenen Professoren an der Juristischen Fakultät der Berliner Universität nach 1945 – Ein Vergleich von Peter Alfons Steiniger und Walther Neye

Inhalt:
I. Einleitung
II. Walther Neye – Vom Rechtsanwalt am Berliner Kurfürstendamm zum Rektor der Humboldt-Universität
    1. Leben in der NS-Zeit: Rechtsanwalt, Notar und Verwalter in den besetzten Gebieten
    2. Berufung an die Berliner Universität
    3. Weitere Universitäts-Karriere
III. Peter Alfons Steiniger – Vom Autor der „Weltbühne“ zum Professor für Öffentliches Recht
    1. Die politische Weimarer Republik – Steinigers Probleme mit der Promotion
    2. NS-Zeit: Schriftsteller und Bankangestellter
    3. Berufung an die Berliner Universität
    4. Der Verfassungsjurist
    5. Krise im Jahr 1950 - der Rücktritt von den öffentlichen Ämtern
IV. Der Vergleich: Idealist und Karrierist?


I. Einleitung

Im Jahr 2010 wird die Humboldt-Universität zu Berlin und damit auch ihre Juristische Fakultät 200 Jahre alt. Die jüngere Geschichte dieser berühmten Fakultät ist bisher nur für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts dargestellt worden.1 Eine umfassende Untersuchung der Auswirkungen der Systemumbrüche nach 1945 fand hingegen noch nicht statt. Da sich die Mitglieder der Juristischen Fakultät gerade im 20. Jahrhundert als sehr staatsnah und ideologieanfällig erwiesen, sind vor allem die – durchweg – gebrochenen Biographien der Professoren, die in dieser Zeit lehrten, interessant. Manche waren Opfer der Nationalsozialisten, manch andere hingegen (Schreibtisch-)Täter im Dritten Reich, einige hatten sich im Widerstand gegen das NS-Regime organisiert, andere waren ins Exil gegangen. Als sie sich in der 1946 wiedereröffneten Fakultät begegneten, wirkten die verschiedensten politischen Richtungen und Zukunftsvorstellungen der Einzelnen zusammen. Aber ob sie als Kollegium wirkliche Entscheidungsmöglichkeiten für die zukünftige Ausrichtung der Fakultät haben würden, blieb fraglich. Eine Untersuchung des Fakultätsbetriebes und der Biographien lässt erahnen, wie die Fakultätsmitglieder miteinander und gegeneinander arbeiteten – kamen sie doch aus den unterschiedlichsten politischen Lagern. Gerade die Verbindungen zwischen ihnen geben Aufschlüsse über spätere Koalitionen an der Fakultät, um die Rechtswissenschaft in bestimmte Richtungen zu lenken. Vorgestellt werden hier zwei konträre Biographien von Professoren, die in den ersten Nachkriegsjahren (und weit darüber hinaus) an der Juristischen Fakultät in Berlin lehrten. Walther Neye war 19 Jahre und Peter Alfons Steiniger 23 Jahre lang Professor an dieser Fakultät. Sie kamen in Zeiten der Umgestaltung der Universität und waren beide neue Professoren, da sie vorher an keiner anderen Universität gewirkt hatten, und beide hatten zwei außergewöhnlich interessante Lebenswege hinter sich, als sie an die Fakultät kamen.

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II. Walther Neye – Vom Rechtsanwalt am Berliner Kurfürstendamm zum Rektor der Humboldt-Universität

Walther Eduard Hermann Neye wurde am 24.7.1901 in Arnsberg (Westfalen) als jüngstes von drei Kindern geboren.2 Er besuchte das humanistische Gymnasium in Potsdam und legte dort 1919 die Reifeprüfung ab.3 Bevor Neye ein Studium begann, meldete er sich für den Grenzschutz Oberschlesien.4 Dieser Verband sollte die deutsche Ostgrenze schützen, als nach Grenzstreitigkeiten mit dem gerade gegründeten Polnischen Staat Probleme in den Grenzgebieten auftraten und der Rat der Volksbeauftragten Freiwillige zum Grenzschutz aufgerufen hatte.5

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Ab Herbst 1919 studierte Neye Rechtswissenschaften in Berlin und legte dort 1923 das erste Staatsexamen mit Prädikat ab.6 1924 promovierte er in Breslau zum Thema „Vollmacht über den Tod hinaus, insbes. bei Erbenstellung des Bevollmächtigten“.7 Neben seiner Referendartätigkeit hielt er Repetitorien für Rechtsstudenten ab, um diese auf das erste juristische Staatsexamen vorzubereiten.8 Als Repetitor muss Neye sehr erfolgreich gewesen sein, denn er gab später an, durchschnittlich drei oder vier Kurse mit je fünf Doppelstunden pro Woche abgehalten zu haben, wobei sich die Hörerzahl pro Kurs auf 60 bis 80 Hörer belaufen habe.9 Diese Kurse hielt er auch noch, nachdem er 1927 sein zweites Staatsexamen ebenfalls mit Prädikat abgelegt hatte, und sich 1928 als Rechtsanwalt in Berlin niedergelassen hatte.10

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1. Leben in der NS-Zeit: Rechtsanwalt, Notar und Verwalter in den besetzten Gebieten

Wenige Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten trat der Rechtsanwalt Neye im Mai 1933 in die NSDAP11 und in den Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB)12 ein. Sein Repetitorium führte er nach eigenen Angaben noch bis 1935 weiter – die Gründe für das Aufgeben dieser Lehrtätigkeit sind aus den Akten nicht ersichtlich.13

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Am 15. Juni 1938 wurde Neye zum Notar mit Amtssitz im Amts-Gerichts-Bezirk Charlottenburg bestellt.14 Seine Karriere als Rechtsanwalt und Notar ging nun stetig voran. Daran änderte sich auch nichts, als er in der Zeit zwischen Sommer 1938 und Sommer 1940 Schwierigkeiten mit dem NSRB bekam: Weil der Notar Neye sein Grundstück an eine Jüdin verkauft hatte, verhängte der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund ein Ehrengerichtsurteil gegen ihn.15 Dies wurde auch bei dem Landgerichtspräsidenten als „ehrengerichtlicher Vorgang“ vermerkt, jedoch wurde kein Dienststrafverfahren eingeleitet.16

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Ob folgende Beurteilung Neyes durch den Landgerichtspräsidenten vom 30.11.1939 vor oder nach diesem ‚Vorfall’ entstand, ließ sich nicht feststellen. Aber sie enthielt ein durchweg positives Bild von Rechtsanwalt und Notar Neye: Er sei „gewandt und kenntnisreich“, habe die Geschäfte ordnungsgemäß geführt und sei deshalb für eine Verwendung im richterlichen Dienst geeignet.17 In dieser Beurteilung wurde mitgeteilt, dass Neye „sich hilfsweise auch für eine Verwendung in den besetzten Ostgebieten zur Verfügung gestellt“ hatte, wofür er aufgrund „seiner Geschicklichkeit und seine[r] guten Kenntnisse geeignet“ gewesen wäre. Der Landgerichtspräsident schloss die Beurteilung mit den Worten: „Die Mitgliedschaft in der NSDAP und dem NSRB geben mir die Gewähr für seine politische Zuverlässigkeit.“18

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Warum Neye im Jahr 1940 eine andere berufliche Tätigkeit aufnahm, ist nicht sicher. Er hatte am 12.2.1940 an den Landgerichtspräsidenten geschrieben, dass er beabsichtige, für die Dauer des Krieges eine Tätigkeit als Referent oder Hilfsreferent im Reichsluftfahrtministerium zu übernehmen: „Da das Ministerium Wert darauf legt, dass ich die fragliche Tätigkeit bereits am kommenden Montag, dem 19. d. M. beginne, wäre ich für beschleunigte Erledigung noch im Laufe dieser Woche dankbar.“19 Ein Telefonat des Landgerichtspräsidenten mit Neye ergab, dass er „auf freiwilligen Privat-Dienstvertrag als Referent im Luftfahrtministerium, Industrieabteilung, für die Kriegszeit tätig“ war und ein monatliches Nettogehalt von 460 RM erhielt.20 Ein Bericht an den Präsidenten des Kammergerichts stellte klar: „Eine Verpflichtung auf Grund der Notdienstverordnung liegt nicht vor.“21

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Inwiefern Neyes Wechsel in das Reichsluftfahrtministerium wirklich freiwillig geschah, ist nicht sicher: Ein handschriftlicher Vermerk in Neyes Rechtsanwaltsakte eröffnet: „Dr. N. ist seit 1940 zum Wehrdienst einberufen.“22 Möglich scheint somit, dass er sich freiwillig meldete, um nicht zu militärischen Tätigkeiten herangezogen zu werden, oder dass er eine Karriere in einem Reichsministerium anstrebte. Für die Zeit seiner Abwesenheit bestellte er einen Vertreter für seine Notariatsgeschäfte. Im Reichsluftfahrtministerium arbeitete er in der Industrieabteilung. Ab 1.10.1941 führte Neye seine Notariatsgeschäfte jedoch wieder selbst.23

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Doch auch diesmal konnte er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar nur knapp ein Jahr lang ausführen, denn zum 30.11.1942 wurde er in die Niederlande kommandiert.24 Dort war er in der Verwaltung des Philips-Konzerns in Eindhoven eingesetzt, mindestens bis Ende Januar 1944.25 Während seiner Abwesenheit wurde seine Kanzlei im Kurfürstendamm ausgebombt.26 Wo und wie er die Zeit bis zum Kriegsende verbrachte, ist aus dem Aktenmaterial nicht ersichtlich. Sicher ist nur, dass er sein Notariat nicht selbst führte, denn er bestellte bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges ständig Vertreter für seine Notariatsgeschäfte. Auch kann er bis zum Kriegsende nicht in den Philips-Werken in Eindhoven tätig gewesen sein, denn Eindhoven wurde am 18.9.1944 von den Alliierten befreit.27

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gab Neye in seinem Personalfragebogen an, bis 1945 im Reichsluftfahrtministerium „dienstverpflichtet“ tätig gewesen zu sein28, obwohl dies nachweislich nicht der Fall war. Ende Juni 1945 wurde er vom Präsidenten des Stadtgerichts zu Berlin vorläufig als Rechtsanwalt zugelassen und im Juli 1945 vorläufig zum Notar bestellt.29 Dies hatte er erreicht, indem er im Juli 1945 gegenüber dem Magistrat von Groß-Berlin an Eides statt erklärte, dass er nie Mitglied der NSDAP gewesen sei.30 Seine Kanzlei führte er noch bis 1947.31

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2. Berufung an die Berliner Universität

1946 bewarb sich Neye an der Berliner Universität als Lehrbeauftragter für Zivilrecht. Er erklärte gegenüber der Universität an Eides statt, dass er nie Mitglied der NSDAP, und seine Einstellung gegenüber dem Nationalsozialismus „stets scharf ablehnend“ gewesen sei.32 Der damalige Dekan der Juristischen Fakultät, Hans Peters, setzte sich für die Erteilung eines Lehrauftrages an Neye ein, da der frühere Repetitor „als Dozent zur Ergänzung der pädagogischen Aufgaben der Fakultät ein Gewinn“ sei.33 So bekam er für das Wintersemester 1946/47 einen Lehrauftrag für Bürgerliches Recht34 und strebte nun die akademische Karriere an.

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Um Professor an der Berliner Universität zu werden, hätte er nun aber eine Habilitationsschrift verfassen müssen. Neye fand jedoch einen Weg, auch ohne eine solche schließlich Ordinarius an einer der berühmtesten Universitäten zu werden. Zu Hilfe kam ihm dabei der große Personalmangel in der Sowjetischen Besatzungszone, da hier aufgrund der strikt durchgeführten Entnazifizierung auch an den Universitäten kaum genügend Lehrpersonal zur Verfügung stand. Dies betraf vor allem die Juristischen Fakultäten. So hatte sich die Universität Rostock 1947 an die Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung (DVV)35 mit der Frage gewandt, ob es eine geeignete Lehrkraft für ihre juristische Fakultät gäbe. Als man ihr den Lehrbeauftragten Walther Neye nannte, trat die Fakultät mit ihm in Kontakt. Neye erklärte nun, dass er beabsichtige, sich in Berlin zu habilitieren und deshalb eine größere wissenschaftliche Arbeit abfassen müsse.36 Daraufhin bot ihm die Rostocker Fakultät einen Ruf als außerordentlicher Professor für Bürgerliches Recht an – ohne Habilitation. Neye sagte zu, für Verhandlungen hierüber am 14.9.1947 nach Rostock zu kommen.

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Als die Berliner Fakultät davon erfuhr, beantragte sie sofort, Neye zum Professor mit vollem Lehrauftrag zu machen, wobei als Grund Neyes Ruf nach Rostock genannt wurde.37 Somit wurde Neye im Oktober zum Professor mit vollem Lehrauftrag für Bürgerliches Recht in Berlin ernannt.38 Den Termin in Rostock sagte Neye nun ab, hielt dann in der Folgezeit aber Gastvorlesungen in Rostock. Dabei teilte er mit, dass er einem etwaigen Ruf an die Rostocker Fakultät doch folgen würde – selbstverständlich nur auf ein Ordinariat, denn Extraordinarius sei er ja schon. Daraufhin beschloss die Rostocker Fakultät im Dezember 1947, Neye als Ordinarius vorzuschlagen. Neye dankte, sagte aber noch nicht endgültig zu, da er noch mit der DVV Rücksprache halten müsse. Erst am 20.3.1948 sagte er in Rostock zunächst für das kommende Semester ab, da die DVV entschieden hätte, dass er in Berlin bleiben müsse. Zu dem Zeitpunkt war aber die Berufungsurkunde schon ausgestellt worden. Neye erbat sich eine Frist zur Annahme des Rufes bis Mitte Mai. Doch im April schrieb Peter Alfons Steiniger als Dezernent der Abteilung Hochschulen und Wissenschaft der DVV an die Landesregierung Mecklenburgs, dass Neye in Berlin wegen Weggangs von Professor Heinrich Mitteis39 vorerst unentbehrlich sei.40 Nun sagte Neye in Rostock endgültig ab. Die Berliner Fakultät beschloss schließlich im Juli 1948, Neye zum ordentlichen Professor vorzuschlagen, da er bereits eine Berufung zum Ordinarius an die Universität Rostock erhalten hatte.41 Am 20.10.1948 ernannte der Präsident der DVV, Paul Wandel, Neye zum Ordentlichen Professor für Bürgerliches Recht.42

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Dass Neye nun sogar ohne Habilitation Ordinarius in Berlin geworden war, erzeugte auf Seiten der Rostocker Fakultät große Wut. Diese schrieb nun an die Berliner Universität einen verbitterten Brief an die Berliner Universität, da Neye sie dauernd in dem Glauben gelassen hatte, einem Ruf an die Universität Rostock Folge zu leisten: „Aus der vorstehenden Tatsache ergibt sich, dass Professor Dr. Neye über ½ Jahr mit der Fakultät über seine Berufung in Verhandlungen gestanden und sie dauernd in dem Glauben gelassen hat, dass er beabsichtige, einem Ruf an die Universität Rostock Folge zu leisten [...] Für sich selber hat er erreicht, dass er von einem Lehrbeauftragten, dessen Habilitation von der Abfassung einer größeren wissenschaftlichen Arbeit abhängig gemacht war, in etwas mehr als ½ Jahr – wobei auf diese Arbeit verzichtet wurde - soweit hier bekannt, zum Ordinarius an der Berliner Universität, der größten und bedeutendsten der Ostzone aufstieg. Er hat dies ganz offenbar dadurch erreicht, dass er gegebener Zeit die Universität Berlin gegenüber der Universität Rostock und die Universität Rostock gegenüber der Universität Berlin ausspielte [...] als er den Ruf als Extraordinarius nach Rostock in Händen hatte, hat er erreicht, dass er in Berlin zum Extraordinarius ernannt wurde. Als er Extraordinarius in Berlin war, hat er erreicht, dass er Ordinarius in Rostock wurde. Als er Ordinarius in Rostock war, hat er es erreicht, dass er Ordinarius in Berlin wurde. […] die Fakultät hat kein Interesse mehr an ihm, da sie auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr rechnen kann, nachdem er in rücksichtsloser weise seine eigenen Interessen denen der Universität vorangesetzt hat.“43

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In Berlin war man nun froh, Neye als Lehrkraft hatte halten zu können, denn er war bei den Studierenden sehr beliebt: Seine Vorlesungen zum BGB und Zivilprozessrecht waren fast repetitorienhaft angelegt und hatten großen Zulauf, da er die Dogmatik praxisbezogen weitervermittelte.44 Beeindruckt waren sie von seinem vornehmen Auftreten – er trug einen eleganten Mantel mit Pelzkragen, was damals eine Sensation war.45

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Eine größere wissenschaftliche Abhandlung ist er der Fakultät schuldig geblieben: Trotz vieler Forschungsmöglichkeiten hat Neye außer seiner Dissertation nur ein einziges Buch veröffentlicht: „Bürgerliches Recht in logischer Anwendung (Klausurenlehre), Teil I: Dingliche Ansprüche“, im Jahre 1949. Darin hieß es im Vorwort: „Worin auch immer man den Sinn eines Studiums der Rechtswissenschaft sehen mag, ein erfolgreiches Rechtsstudium verlangt stets eine systematische Durchdringung des Stoffes und eine gründliche Übung in seiner Anwendung.“ Dieses Buch wurde nach der Babelsberger Konferenz46 1958 wegen des darin enthaltenen „extremen Rechtsformalismus’ […] stillschweigend aus dem Verkehr gezogen.“47

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3. Weitere Universitäts-Karriere

Da Neye ein besonderes Organisationstalent hatte, eignete er sich hervorragend für leitende Tätigkeiten. So wurde er 1950 Dekan der Juristischen Fakultät und schließlich von 1952 bis 1957 Rektor der Humboldt-Universität.48

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Obwohl Neye kein Mitglied der SED war, stellte er eine besondere Loyalität zur DDR unter Beweis: So zeigte er eine „parteiliche und von hohem Staatsbewusstsein zeugende Haltung in den Herbsttagen 1956, als er durch entschlossenes Handeln die Versuche westberliner Agentenorganisationen, an der Humboldt-Universität konterrevolutionäre Aktionen zu inszenieren, im Keim erstickte.“49 Das hieß konkret: Als es im Jahr 1956 an der Universität zu Protesten gekommen war, weil Reformvorschläge nicht offen diskutiert werden durften, hatten die Studierenden der Medizin ihre FDJ-Leitung abgesetzt – daraufhin ließ Rektor Neye in der Universität Kampfgruppen aufmarschieren, die Versammlungen verhinderten und Einlasskontrollen durchführten.50

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In einer Würdigung seiner Rektoratszeit wurde Neyes hartes Durchgreifen in solchen Fällen mehrfach genannt: „Im Bericht des Staatssekretärs für Hochschulwesen über die Universitäten und Hochschulen während des Putschversuchs 1953 wurden von allen Rektoren […] nur zwei namentlich lobend hervorgehoben; einer davon war der Besprochene. Im Honnecker-Bericht an das Politbüro betreffend die Novemberereignisse 1956 ist er gleichfalls erwähnt.“51

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Auch im Nachruf von 1989 heißt es, er habe sich als Rektor engagiert dafür eingesetzt, zunehmend sozialistische Bildungsinhalte zu vermitteln und feindlichen Aktionen an der Universität keinen Raum zu geben.52 Nach Beendigung des Rektorats wurde Neye Direktor des eigens für ihn gegründeten Instituts für westdeutsches und ausländisches Zivilrecht.53 Zum 1.9.1966 wurde Neye emeritiert.54

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III. Peter Alfons Steiniger – Vom Autor der „Weltbühne“ zum Professor für Öffentliches Recht

Peter Alfons Steiniger wurde am 4.12.1904 in Berlin geboren.55 Sein Vater entstammte einer jüdischen Familie aus Böhmen, seine Mutter hatte den jüdischen Glauben angenommen. Aus dem Ersten Weltkrieg war sein Vater als Invalide wiedergekehrt und fand keine Anstellung mehr als Handelsvertreter.56 Obwohl die Familie von einer Kriegsrente lebte, konnte Steiniger mithilfe von Stipendien das Gymnasium besuchen.57 Die Mittel zum Studium musste er sich selbst erarbeiten und so schrieb er nebenher viele Artikel in verschieden Zeitungen und arbeitete als Korrekturassistent.58

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Nachdem er drei Semester in Berlin und ein Semester in Marburg Rechtswissenschaften studiert hatte, immatrikulierte er sich 1925 in Bonn.59 Dort besuchte er unter anderem Lehrveranstaltungen von Carl Schmitt60 – und kam 25 Jahre später zum Resumée, Schmitt habe bei ihm „jeden etwa vorhandenen Drang zum Wesentlichen systematisch und bewußt zerstört“.61

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Steiniger wollte sein Studium mit einer Promotion abschließen, da er zu der Zeit aus rechtlichen Gründen kein Staatsexamen ablegen konnte – seit 1918 war er tschechoslowakischer Staatsbürger und seine Einbürgerung erfolgte erst 1931.62

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1. Die politische Weimarer Republik – Steinigers Probleme mit der Promotion

Für seine Dissertation wählte Steiniger in Rücksprache mit seinem akademischen Lehrer Professor Albert Hensel63 das Thema „Fragen der Provinzialreform in Preußen“64. Diese Arbeit entstand aus Referaten, die Steiniger in einem Seminar über Verwaltungsreform im Wintersemester 1925/26 bei Albert Hensel belegt hatte.65

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Als er 1926 seine Dissertation fertig gestellt hatte, fiel das Gutachten von Hensel sehr günstig aus: Die Arbeit habe „einen sehr großen Stoff derart bewältigt, dass sämtliche Meinungen zu Worte kommen, ohne dass der Verf. sich scheut, auch zu ihnen Stellung zu nehmen. Die Darstellung ist weit über dem Durchschnitt klar und geschickt […] Die Arbeit legte m.E. Zeugnis ab von dem großen Fleiss, dem selbständigen Denken und der nicht unerheblichen wissenschaftlichen Begabung des Verf.“66 Obwohl Hensel bei Steinigers Bearbeitung „eine etwas positivistischere Einstellung für erwünscht gehalten“ hätte, bewertete er die Arbeit im Sommer 1926 mit „gut“.67

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Zweitreferent Erich Kaufmann68 weigerte sich jedoch ohne schriftliche Begründung, die Arbeit als Dissertation anzunehmen.69 Nun wurde Carl Schmitt um ein Urteil gebeten. Doch auch Schmitt kam zum Resultat Kaufmanns und wollte die Arbeit Steinigers ebenfalls nicht als Dissertation annehmen: Zwar habe Steiniger großen Fleiß auf die Arbeit verwendet, jedoch sei er zu den Ausführungen über die Verwaltungsreform am Ende der Arbeit „nach den vorhergehenden Leistungen kaum legitimiert.“70 Trotzdem bescheinigte er Steiniger eine beachtliche Begabung und großen Scharfsinn. Wenn Steiniger die Arbeit ändern würde, „könnte das eigenartige Talent des Verfassers doch noch eine interessante wissenschaftliche Leistung hervorbringen.“71 Schmitt unterbreitete den Vorschlag, dass Steiniger den Teil über den Begriff der Selbstverwaltung „unter strengster Beschränkung des Themas zu einer selbständigen Dissertation“72 umarbeiten, also zu seinem neuen Hauptthema machen solle.

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Steiniger blieb nichts anderes übrig, als nun erneut an einer Dissertation zu schreiben, diesmal mit dem Titel: „Die politische Funktion der Selbstverwaltungsbegriffe von Gneist und Preuß“. Die Bewertung dieser Arbeit durch Hensel fiel nun im März 1928 ganz anders aus als noch zwei Jahre zuvor: „In der nunmehr vorgelegten Fassung der Dissertation treten m.E. die Begabung, aber auch die Schwächen des Verfassers noch deutlicher hervor als früher. Seine Begabung liegt auf dem Gebiete der einheitlichen Zusammenfassung bestimmter Ideenkreise in eleganten, z. T. geistreichen, jedenfalls sehr anschaulichen Formulierungen. Darin offenbart sich aber auch gleichzeitig seine Schwäche. Das, was der Verfasser sowohl Gneist wie auch Preuss in gewisser Weise vorwirft, die Umbiegung der historischen Wirklichkeit und der tatsächlichen Begebenheiten zugunsten der die beiden Forscher bewußt oder unbewußt beherrschenden politischen Ideen, grade das ist m. E. auch Steiniger selbst in nicht unerheblichem Maße selbst zum Vorwurf zu machen. Für ihn ist Gneist der uneingeschränkte Vertreter eines unorganischen imperialistischen Einheitsstaatskonservatismus, während er in Preuss lediglich den Verfechter eines demokratisch organischen Staatsliberalismus sehen zu können glaubt. […] Die Arbeit beweist ferner eine zweifellos vorhandene Fähigkeit des Verfassers zur wissenschaftlichen Ideenbildung, mag diese auch daran kranken, daß er nicht in der Lage ist, sich die notwendige Beschränkung in der Ausspinnung der Ideen aufzuerlegen. Ich möchte aber glauben, daß Herr Steiniger überhaupt nicht in der Lage ist, in der Begründung wissenschaftlicher Thesen die geistvollen Hypothesen durch exakte Kleinarbeit zu ersetzen.“73 Hensel bewertete mit „rite“.74 Schmitt schloss sich diesem Votum ohne schriftliche Begründung an.75

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Steiniger hatte somit zwei Jahre später als erwartet, erst im Sommer 1928, seinen Doktortitel erlangt, und statt „gut“ ein „ausreichend“ erhalten. Die Gründe hierfür lassen sich nicht aus der Promotionsakte erschließen. Weder hat Kaufmann schriftlich dargelegt, warum er Steinigers erste Dissertation nicht als solche annehmen würde, noch hat Schmitt im Gutachten zur zweiten Dissertation erklärt, weshalb die Arbeit mit „rite“ bewertet werden solle. War Hensel in seinem Gutachten vom Sommer 1926 noch sehr zufrieden mit Steinigers Leistung, bewertete er diese 1928 fast durchweg als negativ.

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Wie kam es dazu? Möglicherweise waren nicht Steinigers Leistungen, sondern Begebenheiten, die in der Person Steinigers lagen, der wahre Grund für diese Probleme:

Steiniger war seit 1923 Autor der „Weltbühne“, dem Forum der bürgerlichen Linken in der Weimarer Republik. In seinen Artikeln hatte er sich immer wieder mit der KPD befasst – er bewertete die Ziele dieser durchweg als positiv, äußerte sich aber immer negativ über deren Führer.76 Auch hatte er sich negativ über das reiche Bürgertum geäußert: So schrieb er, dass Studenten neben dem Studium vor allem arbeiten sollten, damit sie sich nicht für etwas Besseres halten sollen.77 Im Dezember 1925 hatte er in der „Weltbühne“ einen Artikel über die Preußische Provinzialreform – sein erstes Dissertationsthema – verfasst: „Entweder man entschließt sich zu einer gradezu revolutionären Reform rundum in der preußischen Verwaltung, oder man läßt Alles so lange gehen, bis es von selber stillsteht.“78 Steiniger hatte sich also vor allem in den Jahren, als es um seine Promotion ging, umfassend politisch geäußert – aber seine politische Richtung entsprach vermutlich kaum derjenigen der meisten Professoren in der Rechtswissenschaft.

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Im Jahr 1926 waren Carl Schmitt und Erich Kaufmann eng befreundet79, ebenso wie Albert Hensel und Carl Schmitt80. Erich Kaufmann war sehr konservativ und gegenüber allen linken Bestrebungen in der Weimarer Republik negativ eingestellt.81 Möglich scheint somit, dass Kaufmann vor allem etwas gegen Steinigers politische Ausrichtung hatte und sich mit seiner Ablehnung Steinigers innerhalb der Professorenschaft durchgesetzt hatte, zunächst gegenüber Carl Schmitt, dann auch gegenüber Albert Hensel. Dass die Bewertung nicht unumstritten war, bestätigt ein Brief von Hensel an den Dekan der Juristischen Fakultät vom März 1928: „Ich habe über die Arbeit Steiniger mehrere Unterredungen mit Herrn Prof. Schmitt gehabt; unsere Anschauungen sind dabei zur Übereinstimmung gebracht worden.“82

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Diese Ereignisse um seine Promotion beschrieb Steiniger später wie folgt: „Die Doktorprüfung habe ich in Bonn 1928 abgelegt mit einer Arbeit über den konservativen, liberalen und demokratischen Selbstverwaltungsbegriff. Die Arbeit wurde von dem Verwaltungsrechtler Hensel mit ausgezeichnet bewertet, von dem reaktionären Koreferenten als politisch unreif verworfen, von dem als Schiedsrichter angerufenen Carl Schmitt als ausreichend angenommen“.83

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Die zwei Jahre in der Schwebe müssen für Steiniger außerordentlich schwer gewesen sein, da er ohne die Promotion sein Studium nicht abschließen konnte – ein Staatsexamen konnte er damals nicht ablegen, da er kein deutscher Staatsbürger war – und weil ihm in der Zeit kaum finanzielle Mittel zur Verfügung standen: Er musste zum einen für sich selbst sorgen, und zum anderen für seine Eltern.84

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Die finanzielle Bedrängnis wird auch durch die mehrfachen Gesuche um Gebührenerlass für die Zulassung zur Doktorprüfung bestätigt: „Durch den plötzlich erfolgten wirtschaftlichen Zusammenbruch meines Vaters bin ich unfähig, die Gebühren für die Zulassung zur Doktorprüfung aufzubringen.“85 Auch bat er 1928 um Druckerlass für seine Dissertation: „Ich bin wirtschaftlich unselbständig und würde viele Monate brauchen, um unter großen Entbehrungen die erforderlichen Mittel für den Druck zu beschaffen. Mein Vater kann mich auch in keiner Weise unterstützen.“86

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Steiniger arbeitete nun für kurze Zeit als Rechtsberater in einer Abzahlungsfirma und begann dann, sich ein kleines Repetitorium in Berlin aufzubauen.87 Nach eigenen Angaben trat er der Gruppe Revolutionärer Pazifisten um Kurt Hiller bei und arbeitete ehrenamtlich für die Rote Hilfe.88 Aufgrund seiner Einbürgerung konnte er schließlich beim OLG Naumburg sein erstes Staatsexamen ablegen, woraufhin er in Berlin sein Referendariat begann.89

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2. NS-Zeit: Schriftsteller und Bankangestellter

Das Referendariat konnte er nicht beenden, denn Anfang 1933 wurde er zunächst beurlaubt und dann entlassen.90 Ob er wegen seiner jüdischen Herkunft oder als politischer Gegner nicht mehr erwünscht war, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Allerdings trat Steiniger am 24.6.1933 aus der Jüdischen Gemeinde aus.91 Deshalb galt er nach den Nürnberger Rassegesetzen als „Mischling 1. Grades“. Wäre er Mitglied der Jüdischen Gemeinde geblieben, wäre er nach § 5 II a) der 1. VO zum Reichsbürgergesetz92 ein so genannter „Geltungsjude“ gewesen. Durch den Austritt aus der Jüdischen Gemeinde war er somit als „Mischling“ zunächst weniger gefährdet.93

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Steiniger führte nun sein Repetitorium weiter und konnte mithilfe der Honorare seine Eltern und die mittlerweile gegründete eigene Familie ernähren.94 Er schrieb über diese Zeit, dass er als Repetitor „das neue Recht mit Hilfe des positivistischen Formalismus, den [er] auf der Universität erlernt hatte, objektiv und loyal dar[stellte]“.95 Bis zu welchem Zeitpunkt Steiniger seine Kurse weiterführte, ist nicht bekannt – höchstwahrscheinlich nur noch wenige Jahre, denn seit 1936 mussten Examenskandidaten, die sich zur ersten juristischen Staatsprüfung meldeten, bestätigen, nicht bei einem jüdischen Repetitor gehört zu haben.96

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Nach eigenen Angaben wurde Steiniger 1935 ausgebürgert und ein Jahr später tschechoslowakischer Staatsbürger.97 Daraufhin arbeitete er als Lektor und schrieb unter dem Pseudonym „Peter A. Steinhoff“ die historischen Romane „Heinrich der Löwe“ und „Der Schatten Gottes“. Da nach den NS-Gesetzen jeder Schriftsteller Mitglied der Reichsschrifttumskammer sein musste, bemühte er sich um die Aufnahme. Dies wurde ihm verwehrt.98 Sein Aufnahmegesuch sollte ihn später noch fast die Karriere kosten. Nach der Besetzung der tschechoslowakischen Gebiete wurde Steiniger nach eigenen Angaben wieder staatenlos.

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1939 hatte er berufliches Glück und bekam eine feste Anstellung im jüdischen Bankhaus „A. E. Wassermann“ in Berlin.99 Dieses wurde nach der Arisierung in „Bankhaus von Heinz, Tecklenburg und Co“ umbenannt.100 Da die Bank viele jüdische Kunden hatte, unter anderem die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland101, befasste Steiniger sich nun mit der Abwicklung der Vertreibung der Juden: Er war zuständig für Verkauf der Vermögensgegenstände von jüdischen Firmen, v. a. Verlagen.102 Dabei vermittelte er zwischen den jüdischen Unternehmern, die ihre Unternehmen auflösen mussten und auswanderten, dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und dem Reichssicherheitshauptamt.103

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Als Liquidator war Steiniger verantwortlich für den Ausgleich von Verbindlichkeiten und Forderungen des Unternehmens sowie für die Einhaltung des Abwicklungsvertrages.104 In dieser Funktion unternahm er viele Auslandsreisen, um mit den bereits ausgewanderten Unternehmern die Einzelheiten zu klären, u.a. reiste er im März 1939 nach Utrecht und Paris, im Juli 1939 in die Schweiz.105 Warum er diese Gelegenheiten nicht nutzte, im Ausland zu bleiben, ist aus den vorhandenen Materialien nicht ersichtlich – war er doch wegen seiner früheren Artikel in der „Weltbühne“ und seiner jüdischen Herkunft in ständiger Gefahr. Ohnehin scheint es verwunderlich, dass Steiniger trotz dieser Gefährdung in ständigen Verhandlungen mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und dem Reichssicherheitshauptamt gestanden hatte, ohne dass dort jemand hinter seine Biographie kam. Eine Vermutung ist, dass über die Jahre hinweg seitens der Behörden eine Namensverwechslung stattfand.106

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Aber je stärker die Judenverfolgung wurde, desto mehr schien auch Steinigers Leben in großer Gefahr zu sein. Das Grauen der Judenverfolgung erlebte er 1942 im engsten Kreis mit: Sein Vater, der sich als tschechischer Jude nur noch in verschiedenen, täglich wechselnden Unterkünften in Berlin verstecken konnte, war am Ende der Kräfte „einen Tod gestorben, den er selbst gesucht hat.“107 Und als der Zweite Weltkrieg sich zuspitzte, sollten nun auch „Mischlinge 1. Grades“ in Lager eingezogen werden.108 So sollte Steiniger Ende 1944 zur „Organisation Todt“109 kommen.110 Nach eigenen Angaben floh er vor der Erfassung im Sammellager in den Ort Krummhübel im Riesengebirge.111 Dort habe er nach eigenen Angaben bis zum Mai 1945 mit seiner Familie in einem Versteck gelebt, dann die nationalsozialistische Gemeindeverwaltung gestürzt und sei nach Einmarsch der Roten Armee in die KPD eingetreten und dort Bürgermeister bis Sommer 1946 gewesen.112

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Nach dem Krieg erfuhr er, dass seine Verwandten väterlicherseits als tschechische Juden in Konzentrationslagern umgekommen waren. Auch der Inhaber des Bankhauses, Albrecht Graf von Bernstorff, war als Mitglied des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus von der Gestapo verhaftet und im April 1945 hingerichtet worden.113

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3. Berufung an die Berliner Universität

Seit dem WS 1946/47 hatte Steiniger Lehraufträge für Öffentliches Recht an der Berliner Universität114 und arbeitete als Assistent bei dem berühmten Staatsrechtler Hans Peters115. Nachdem er sich dort 1947 mit der Schrift „Das Blocksystem“116 habilitiert hatte, wurde er im November 1947 Professor mit vollem Lehrauftrag.117 Seine Assistenztätigkeit hatte er schon vor Beendigung der Habilitation aufgegeben, da er Mitte 1947 in die Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung, Abteilung Hochschulen und Wissenschaft, übertrat.118 Dort war er unter anderem für die Untersuchungen gegen Eduard Kohlrausch zuständig.119 Am gleichen Tag wie Neye (20.10.1948) wurde er Ordentlicher Professor für Öffentliches Recht.120

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Er war bei seinen Studenten beliebt, denn er galt als linientreuer, aber fairer Professor, der keinen Hehl daraus machte, wo er politisch stand.121 Steiniger trug demonstrativ einen Rollkragenpullover und nahm es gelassen hin, als die Studenten ihm eine besonders schöne Krawatte schenkten.122

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Sein damaliger Student, der spätere Bundesinnenminister und Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda, beschrieb die offene Art Steinigers in seinen Vorlesungen: Dass Steiniger gegenüber den Studenten offen heraussagte, dass er überzeugter Marxist sei und nicht versuchte, fremdes Gedankengut heimlich einzuschleusen, erzeugte bei den Studenten Sympathie.123

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Benda kam es so vor, als ob die Vorlesungstätigkeit an der Universität für Steiniger eher eine erholsame Tätigkeit war, denn seit Steiniger auch Präsident der ‚Deutschen Verwaltungsakademie’124 wurde, musste er viel Kraft und Drill für die Ausbildung der Kader aufwenden. Das erklärte seine lockere, unverkrampfte Art gegenüber den Universitätsstudenten: Steiniger hatte eine Hausarbeit zum Thema „Ist die in der Sowjetischen Besatzungszone durchgeführte Bodenreform rechtmäßig?“ ausgegeben. Als ein Student diese Frage verneinte, schrieb Steiniger an den Rand der Arbeit: „Anderer Meinung, aber folgerichtig“ und bewertete die Arbeit doch uneingeschränkt mit „gut“.125

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4. Der Verfassungsjurist

Steinigers Karriere ging nun rasant voran. Gemeinsam mit Karl Polak126 arbeitete er die erste Verfassung der DDR aus.127 Er hatte unter anderem die Aufgabe, die beiden deutschen Verfassungsentwürfe zu vergleichen.

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Über den Entwurf zum Grundgesetz hatte er wenig Gutes zu berichten: „[D]iese Gesellschaftsordnung ist in nichts unterschieden von der Gesellschaftsordnung, die in der faschistischen Ära geherrscht hat, oder doch in einem Punkte: dass nicht mehr ausschließlich die heimischen Monopolkapitalisten, sonder nur noch nichtsouveräne Diener fremder Monopolkapitalisten die gesellschaftliche Lage bestimmen.“128

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Steiniger war unter den Staatsrechtlern in der neu gegründeten Bundesrepublik in gewisser Weise ein Hassobjekt: Man bezeichnete ihn als „Carl Schmitt der Ostzone“.129

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5. Krise im Jahr 1950 - der Rücktritt von den öffentlichen Ämtern

So rasant wie seine Karriere nun voran schritt, so gefährdet war sie auch: Am 30. April 1950 erschien in der „Neuen Zeitung“ der Artikel „Steiniger wollte so gern …“: Darin waren Auszüge aus seinem Aufnahmeantrag in die Reichsschrifttumskammer von 1938 abgedruckt: „Ich möchte bemerken, daß ich mich schon als Sekundaner von dem jüdischen Religionsunterricht ferngehalten habe und damals – durch ein freilich rechtlich nicht wirksames Schreiben an die Gemeinde auch den Austritt bereits erklärt hatte, den ich mehrere Jahre später formgerecht bei dem zuständigen Amtsgericht wiederholte […] Nach dem Abbruch der Ausbildung war ich mehr notgedrungen als wunschgemäß als Repetitor tätig. (Ich könnte, wenn das wichtig sein sollte, viele in der Bewegung stehende Hörer als Leumundszeugen über mein Verhältnis zur nationalsozialistischen Rechtsordnung benennen.) […] In diesem Zusammenhang sei gesagt, daß ich im März 1932 heiratete (meine Frau ist arischer Abstammung und evangelischen Bekenntnisses); wir haben einen Sohn Klaus, der deutsch und christlich erzogen wird […] Ich pflege mich auch sonst, in der Art meiner Haushaltsführung (Flaggen usw.), eindeutig als Deutscher dieser Zeit zu bekennen. […] Ich wäre sehr dankbar, mich dem Berichterstatter des Herrn Ministers persönlich vorstellen zu dürfen, um in unmittelbarer Aussprache die Wahrheit des Vorgebrachten zu bezeugen.“ Die Wirkung dieses Artikels war ungemein groß: Nur fünf Tage später befasste sich das Zentralkomitee der SED mit der „Angelegenheit des Genossen Steiniger“: Man beauftragte die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK), die Sache „beschleunigt zu untersuchen und abzuschließen“ und beschloss, dass Steiniger „nicht mehr im Westen verwendet werden“ könne.130

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Steiniger musste sich nun als Mitglied der SED vor der ZPKK rechtfertigen: „Über meine damalige Haltung und insbesondere das ausgegebene Schreiben denke ich seit der Veröffentlichung in der N.Z. von Tag zu Tag schärfer. Ich kann darin nur schwächliche Knechterei und verlogene Liebedienerei erkennen, und es ist alles andere als eine Rechtfertigung, wenn ich zur Erklärung auf zwei persönliche Umstände hinweise: 1) darauf daß ich so ungebildet war wie viele Intellektuelle, indem ich vom Marxismus keine Ahnung hatte und infolge dessen orientierungslos war, 2) darauf daß ich damals eine kleines Kind und eine schwer leidende totkranke Frau hatte, auch selbst kein gesunder Mensch bin, daß ich infolge dessen den Versuch, durch literarische Arbeit unseren Unterhalt zu verdienen, mit allen, auch jenen erbärmlichen Mitteln unternahm.“131

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Der nächste Schlag folgte sogleich: Die „Neue Zeitung“ berichtete am 21. Juni 1950 erneut über Steiniger: „Das politische Porträt – Ein virtuoses Chamäleon – Der Berufsrevolutionär Dr. Alfons Steiniger“. Hierin wurde in besonders scharfer Polemik Steinigers gesamte Vergangenheit angezweifelt.

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Für Steiniger, dessen Frau 1948 an Tuberkulose gestorben war und der seitdem alleinerziehender Vater war, brach nun erneut eine harte Zeit an. Nun wurden seine Kollegen an der Verwaltungsakademie über ihn ausgefragt, ebenso seine Nachbarn, frühere Bekannte, und Mitglieder der SED an der Humboldt-Universität.132

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Karl Polak, mit dem er gemeinsam an der ersten Verfassung der DDR lange zusammengearbeitet hatte, nutzte nun die Gelegenheit, einen missliebigen Konkurrenten loszuwerden: Zum einen versendete er den Artikel aus der „Neuen Zeitung“ an einen anderen Parteifunktionär und schrieb im beiliegenden Brief: „Die meisten Momente scheinen für die Wahrheit dieses Dokuments zu sprechen. Ich bin von seinem Inhalt einfach erschüttert.“133 Zum anderen kritisierte er nun in der „Neuen Justiz“ Steinigers Schrift „Das Blocksystem“: Steinigers Standpunkt sei unrichtig, sogar gefährlich, da er Sand in die Augen streue und „den Blick auf ein verwirrendes Gestrüpp von formalistischen Verfassungskonstruktionen zur Ausbalancierung der Kräfte [lenke], anstatt die Bewegung dieser Kräfte selbst zu sehen.“134

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Am 4.11.1950 trat Steiniger als Präsident der Deutschen Verwaltungsakademie zurück: „Mein schlechter Gesundheitszustand […] zwingt mich zu einer Einschränkung meiner Arbeit […] Ich darf noch darauf hinweisen, dass diese Regelung die Zustimmung des Herrn Stellvertretenden Ministerpräsidenten Walter Ulbricht gefunden hat.“135 Der Druck war zu stark geworden. Aber – wenigstens – durfte er in der Partei bleiben, denn die ZPKK kam im August 1951 zum Ergebnis, kein Parteiverfahren gegen Steiniger einzuleiten. Allerdings wurde beschlossen, Steiniger nicht mehr im Westen einzusetzen und seine Arbeit ständig zu kontrollieren.136

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Steiniger war fortan erpressbar137, aber er zeigte sich – einsichtig – : So schrieb er 1952 den Artikel zum Geburtstag von Stalin und bezeichnete diesen als den „großen Lehrmeister der um Freiheit und Gleichberechtigung ringenden Kräfte der Welt.“138 Ebenso widerlegte er 1954 seinen eigenen früher vertretenen Ansatz im Blocksystem: „Dies entscheidende nicht sehen, heißt, sich die Sicht für das Wesen der Blockpolitik und damit eines wesentlichen Elementes unserer politischen Ordnung versperren. Ich sage das so betont, weil es mir selbst so gegangen ist, als ich 1947 über das ‚Blocksystem’ schrieb und wo ich deshalb in formalen unwissenschaftlichen Betrachtungen steckenblieb. Blockpolitik kann nur gedeihen, wo die Arbeiterklasse das Großkapital entmachtet hat und wo sie das Volk im Kampf gegen den Imperialismus und in der Mitarbeit an der Errichtung einer fortschrittlichen demokratischen Ordnung um sich schart.“139

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Trotz dieses erneuten Bruches in seiner Karriere 1950 konnte er weiter forschen und lehren.140 Von 1952 bis 1954 war er Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität und wurde auch Direktor des Instituts für Staats- und Rechtstheorie.141 Zum 1.9.1970 wurde Steiniger emeritiert.142

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IV. Der Vergleich: Idealist und Karrierist?

Sowohl Neyes Werdegang als auch Steinigers Lebensweg sind exemplarisch für den Übergang von einer Diktatur in die nächste:

Beide hatten gebrochene Lebenswege hinter sich und beide hatten nach 1945 etwas zu verbergen: Neye die NSDAP-Mitgliedschaft und Steiniger das Aufnahmegesuch in die Reichsschrifttumskammer. Während Neyes juristische Karriere als Rechtsanwalt und Notar durch den Zweiten Weltkrieg nur zeitweilig unterbrochen worden war, wurde Steinigers juristische Karriere zuerst in der Weimarer Republik, dann im Nationalsozialismus zerstört. Erst ein kompletter Umbruch der gesellschaftlichen Verhältnisse machte den Weg für seine akademische juristische Karriere frei. Von Vorteil war hier sicher sein Eintritt in die KPD/SED.

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Während Steiniger nach 1945 den ordentlichen akademischen Weg ging, indem er sich habilitierte und viele Bücher veröffentlichte, erreichte Neye den Status eines Ordinarius auch ohne all diese Vorraussetzungen – indem er den Personalmangel geschickt für sich ausnutzte.

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Neye hatte sich sowohl im Nationalsozialismus als auch in der DDR angepasst und konnte somit in jedem System gut vorankommen. Gab im Dritten Reich noch die NSDAP-Mitgliedschaft „Gewähr für seine politische Zuverlässigkeit“143, brauchte er in der DDR keiner Partei mehr anzugehören, um als zuverlässig zu gelten. 1952 hatte die Personalabteilung den Rektor Neye wie folgt bewertet: „An der unbedingten Loyalität gegenüber unserem Staat und an der Treue zur Sowjet-Union werden keine Zweifel erhoben. […] Ab und zu entsteht bei ihm Verärgerung über Bagatellen, aber in wesentlichen Fragen wird er sich niemals undiszipliniert benehmen. Er ist nicht doppelzünglerisch und auch nicht hinterhältig. Für einen Menschen, der keiner Organisation angehört, benimmt er sich gut. […] Eine organisatorische Begabung zeichnet ihn aus und eine außerordentliche Wendigkeit im Aufnehmen.“144 Dass Neye trotz seiner NSDAP-Mitgliedschaft diese akademische Karriere gelang und er schließlich sogar Rektor der HU wurde, ist kein Einzelfall: 1954 waren 28,4 % aller Professoren in der DDR ehemalige NSDAP-Mitglieder; bei den staatsnahen Fächern wie Jura oder Gesellschaftswissenschaft betrug der Anteil 16,6 %.145 Von Anfang 1954 bis Anfang der 60er Jahre waren ca. 60 % der Hochschul- und Universitätsrektoren ehemalige NSDAP-Mitglieder, die Hälfte von ihnen mittlerweile SED-Mitglieder.146

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Steinigers Lebensweg verdeutlicht eine Tragik, die auch in anderen Biographien nach 1945 zu finden ist: Steiniger erscheint als ein Idealist, der den Nationalsozialismus nur mit Glück überlebt hatte und der höchstwahrscheinlich wirklich von der neuen Gesellschaftsordnung der DDR überzeugt war. Doch auch dort wurde er über fast zwei Jahre lang drangsaliert und musste umfassende Selbstkritik üben. Es muss ein Schock für ihn gewesen sein, nun auch in der DDR so behandelt zu werden – hatte er sich doch schon als junger Student eine marxistische Gesellschaft gewünscht, weshalb ihm in der Weimarer Republik eine akademische Karriere verwehrt geblieben war.

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Bei beiden kann man ab den 50er Jahren eine vollständige Anpassung an das neue System feststellen: Neyes hartes Durchgreifen als Rektor, sowie Steinigers Selbstkritik und Lob auf Stalin bestätigen zumindest äußerlich die Übereinstimmung mit den neuen gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen. Aber vermutlich hatten beide Anpassungen unterschiedliche Gründe: Möglicherweise hat Neye so gehandelt, da er seine Karriere im neuen System als nahezu gesichert ansah und er sich noch weiter profilieren wollte. Bei Steiniger ist es denkbar, dass er seine Karriere als Marxist und Sozialist nur in der DDR fortsetzen wollte. Dafür musste er sich fortan systemkonform verhalten.

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Während die Rechtswissenschaftler der DDR über Steiniger sagten, er sei der erste Marxist an der Juristischen Fakultät gewesen147, sprach man Neye keine inhaltliche Überzeugung zu, sondern eine ordentliche Ausführung seiner Tätigkeiten: „Den bürgerlichen Juristen Walther Neye führte die antifaschistische Gesinnung an die Seite der Arbeiterklasse, der er beispielhaft gedient hat.“148

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Fußnoten

* Die Autorin ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privates Bau- und Immobilienrecht sowie Neuere und Neueste Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Rainer Schröder an der Humboldt-Universität zu Berlin.

1 Anna-Maria Gräfin von Lösch, Der nackte Geist – Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933, 1999; Angela Klopsch, Die Geschichte der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin im Umbruch zu Weimar, im Erscheinen; die Entwicklung der Fakultät seit ihrer Gründung beschreiben Rainer Schröder und Fred Bär in der Kritischen Justiz 1996, S. 447 ff.

2 Universitäts-Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Personalakten nach 1945, Personalakte Walther Neye, Bd. 1, Personalfragebogen 1946, Bl. 1.

3 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Lebenslauf, Bl. 5.

4 Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Personal- und Befähigungsnachweisung, Bl. 13.

5 Karl Dietrich Erdmann, Die Weimarer Republik, in: Grundmann, Herbert (Hrsg.), Gebhardt - Handbuch der deutschen Geschichte, Band 19, 13. Aufl., 1999, S. 75.

6 Personal- und Befähigungsnachweisung, BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 13.

7 Bei wem er promovierte, ist aus dem Aktenmaterial nicht ersichtlich. In Frage kommen die Professoren für Bürgerliches Recht an der Universität Breslau aus dem Jahr 1924: Schmidt-Rimpler, Manigk, Bruck, Schott, Rosenstock, Schöndorf – vgl. Vorlesungs- und Personal-Verzeichnis der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau aus dem Sommersemester 1924.

8 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Personalbogen/Charakteristik, Bl. 13.

9 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Personalbogen/Charakteristik, Bl. 13.

10 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Lebenslauf, Bl. 5.

11 Mitgliedsnummer: 2.634.196, Bundesarchiv Berlin, Ortsgruppenkartei; das Eintrittsdatum ist auch nicht rückdatiert worden, vgl. Liste der Mitgliedsnummern und Aufnahmedaten bei Radomir Luza, Österreich und die großdeutsche Idee in der NS-Zeit, 1977, S. 326; 1960 berichtete der „Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen“ in dem Buch „Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten“ (3. Auflage, S. 72) über Neyes NSDAP-Mitgliedschaft; im Jahr 2001 beschrieb Carlo Jordan den Umgang des MfS der DDR mit Neyes NSDAP-Vergangenheit: Carlo Jordan, Kaderschmiede Humboldt-Universität zu Berlin, S. 56 f.

12 Mitgliedsnummer: A. 13 076. BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 13.

13 1946 gab Neye als Begründung seine „überzeugte demokratische und fortschrittliche Einstellung“ an – dafür hätte er fortan sogar auf das durch die Kurse erzielte „beachtliche Einkommen“ verzichtet, PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Personalbogen/Charakteristik, Bl. 13.

14 Personal- und Befähigungsnachweisung, BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 13; für seine Vereidigung musste er gemäß § 14 RNO vortragen: „Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, Treue halten, die Gesetze beachten und das mir übertragene Amt unparteiisch und gewissenhaft verwalten, so wahr mir Gott helfe.“, BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 2.

15 Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Landgerichtspräsidenten vom 24.7.1940, abgelegt in: BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 23 f.

16 Schreiben des Landgerichtspräsidenten vom 24.7.1940, abgelegt in: BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 24.

17 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 14.

18 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 14; diese Standardformel in Beurteilungen hatte große Bedeutung für eine eventuelle Beförderung.

19 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 15.

20 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 24; in einem Schreiben des Landgerichtspräsidenten an den Präsidenten des Kammergerichts wird auch mitgeteilt, dass ein Entgelt von monatlich 460 RM „nicht erheblich“ sei, ebenda; zum Vergleich: Ein Amtsgerichtsrat, Landgerichtsrat oder Staatsanwalt erhielt je nach Dienstaltersstufe zwischen 4800 und 8400 RM Jahresgehalt (Besoldungsstufe A 2 c 2), Gesetz über die Einunddreißigste Änderung des Besoldungsgesetzes vom 9.12.1937, RGBl. I, S. 1355 ff., vgl. Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940, 3. Aufl., 2001, S. 293.

21 Gemeint ist eine Verpflichtung auf Grund der Notdienstverordnung vom 15.10.1938, BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 24.

22 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 40.

23 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 35.

24 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 40; eine Darstellung der Verwaltung der besetzten Niederlande findet sich bei Silvia Bornheim, Die arbeitsrechtliche Normsetzung des Reichskommissariats in den Niederlanden, 2002, S. 51 ff.

25 Im Personalfragebogen des Magistrats der Stadt Berlin, Abteilung für Personalfragen und Verwaltung, von Neye unterschreiben am 4.7.1945, BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 1 der Akte, gab Neye an, 1943 in Eindhoven/Holland bei ‚Philips’ in der Verwaltung tätig gewesen zu sein. Neyes letzter in der Akte befindlicher Brief aus Eindhoven ist auf den 21.1.1944 datiert.

26 Dies ergibt sich aus einem Brief Neyes aus Eindhoven an den Landgerichtspräsidenten in Berlin vom 21.1.1944: Neye teilt mit, dass seine Büroräume in Berlin „am 22.11.1943 durch Feindeinwirkung total zerstört worden sind“. BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 43.

27 I. J. Blanken, The History of Philips Electronics N. V., Volume 4: Under German Rule, 1999, S. 281.

28 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Personalfragebogen, Bl. 1; den Terror in der letzten Besatzungsphase des Reichskommissariats ab 1944 beschreibt Silvia Bornheim (Fn. 24), S. 205 ff.

29 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 1 der Akte, Blätter 2 f.

30 Personalfragebogen des Magistrats der Stadt Berlin, Abteilung für Personalfragen und Verwaltung, von Neye unterschreiben am 4.7.1945, BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 1 der Akte.

31 Aus seiner Akte bei der Rechtsanwaltskammer Berlin ergibt sich, dass Neye auf eigenen Antrag hin am 28.4.1947 aus seinem Amt als Notar entlassen worden ist, Landesarchiv Berlin, B Rep. 068 Nr. 2088, unpaginiert.

32 Eidesstattliche Erklärung von Neye am 25.9.1946, PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bl. 6.

33 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Personalbogen/Charakteristik, Bl. 13.

34 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bl. 19; die Lehraufträge wurden wieder erteilt.

35 Die Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung (DVV) war das deutsche Pendant der Abteilung Volksbildung bei der SMAD und wurde von Paul Wandel geleitet, vgl. Helga A. Welsh, Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung (DVV), in: Broszat, Martin/ Weber, Hermann (Hrsg.), SBZ-Handbuch, 2. Aufl., 1993, S. 229 ff.

36 Der Ablauf der nun folgenden Berufungsvorgänge ergibt sich aus einem Schreiben des Dekans der Juristischen Fakultät der Universität Rostock vom 9.9.1948, abgelegt in PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bl. 46 ff; und aus einzelnen Schriftstücken in Bd. 2 der Akte.

37 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Schreiben von Dekan Peters an die DVV vom 29.9.1947, Bl. 30.

38 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bll. 31 f.

39 Zum Leben und Wirken von Heinrich Mitteis vgl. Georg Brun, Leben und Werk des Rechtshistorikers Heinrich Mitteis unter besonderer Berücksichtigung seines Verhältnisses zum Nationalsozialismus, 1991; Bernhard Diestelkamp, Drei Professoren der Rechtswissenschaft in bewegter Zeit: Heinrich Mitteis (1889-1952), Franz Beyerle (1885-1977), Friedrich Klausing (1887-1944), 2000, S. 9 ff.

40 PA Neye (Fn. 2), Bd. 2, unvollständig paginiert, Schreiben vom 16.4.1948.

41 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Schreiben von Dekan Peters an die DVV vom 9.8.1948, Bl. 38.

42 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bl. 39.

43 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Schreiben des Dekans der Juristischen Fakultät der Universität Rostock vom 9.9.1948, Bll. 46 ff.

44 Albrecht Krieger, Hörsaal 113, in: Festschrift für Karlheinz Quack zum 65.Geburtstag, 1991, S. 8.

45 Albrecht Krieger (Fn. 44), S. 8.

46 Zur Babelsberger Konferenz vgl. Eckert, Jörn (Hrsg.), Die Babelsberger Konferenz vom 2./3. April 1958, 1993: Stefan Güpping, Die Bedeutung der Babelsberger Konferenz’ von 1958 für die Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte der DDR, 1997.

47 Karl A. Mollnau, Beschlußchronik der KPD/SED-Führungszentrale in: Mohnhaupt, Heinz/ Schönfeldt, Hans-Andreas (Hrsg.), Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944-1989), Band 1: Sowjetische Besatzungszone in Deutschland – Deutsche Demokratische Republik (1945-1960), Ius Commune, Sonderhefte, Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 94, 1997, S. 387.

48 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bl. 140.

49 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Institut für Zivilrecht (Gewerkschaftsgruppe) an die Fakultätsgewerkschaftsleitung der Humboldt-Universität am 8.8.1959, Bl. 134.

50 Cornelia Kühn, „Der Sozialismus siegt… - auch im Studentenzimmer“?: Zum politischen Umgestaltungsprozess 1951-1959 im Spiegel der Studentenzeitung Forum, in: Jahrbuch für Universitätsgeschichte 2007, S. 157.

51 Die Beschreibung seiner Rektoratszeit findet sich in: PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bl. 140 ff.

52 Neue Justiz 1989, S. 463.

53 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Bl. 140; zum Zivilrecht der DDR vgl. Rainer Schröder (Hrsg.), Zivilrechtskultur der DDR, Bd. 1,1999.

54 PA Neye (Fn. 2), Bd. 2, unpaginiert.

55 Die Biographie von Steiniger wurde zum Teil bereits dargestellt: Karin Hartewig, Zurückgekehrt: die Geschichte der jüdischen Kommunisten in der DDR, 2000, S. 142 ff.; Berndt Musiolek, Peter Alfons Steiniger: Zwischen Illusion und Wirklichkeit – Das Blocksystem als Verfassungsprinzip in: Schröder, Horst/ Simon, Dieter (Hrsg.), Rechtsgeschichtswissenschaft in Deutschland 1945 bis 1952, Ius Commune, Sonderhefte: Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 141, 2001, S. 253 ff.; Katrin Krehan, Die Reintegration von Juristen jüdischer Herkunft an den Berliner Universitäten nach 1945, 2007, S. 174 ff.

56 Lebenslauf Steinigers vom 11.5.1950, abgelegt in: Personalakten der Abteilung für Kaderfragen des ZK der SED, Akte Steiniger, SAPMO - Bundesarchiv Berlin DY 30/ IV 2/ 11/ v. 2831, unpaginiert.

57 So Katrin Krehan (Fn. 55), S. 174.

58 Lebenslauf Steinigers vom 11.5.1950 (Fn. 56).

59 Lebenslauf Steinigers von 1926, abgelegt in seiner Promotionsakte: Promotionen Dr. iur. 1928 Nr. 531, Archiv der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, unpaginiert.

60 Zum Leben und Wirken von Carl Schmitt vgl. Paul Noack, Carl Schmitt: Eine Biographie, 1993; Andreas Koenen, Der Fall Carl Schmitt: Sein Aufstieg zum „Kronjuristen des Dritten Reiches“, 1995.

61 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

62 „Als noch nicht naturalisierter Deutsch-Böhme mußte ich auf das preußische Referendarexamen verzichten.“, Schreiben von Steiniger an den Dekan der Juristischen Fakultät, Bonn, am 21.6.1926, Promotionsakte (Fn. 59).

63 Albert Hensel (9.2.1895-18.10.1933) hatte bei Heinrich Triepel promoviert, widmete sich dem Steuerrecht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht, seit 1923 Extraordinarius in Bonn, 1929-1933 Ordinarius in Königsberg, war Mitglied der DVP, 1933 aufgrund von Rassegesetzen entlassen, kurze Zeit später gestorben; vgl. Paul Kirchhof, Albert Hensel. Ein Forscher der rechtsstaatlichen Steuerlehre, in: Mendelssohn-Studien 1982, S. 171 ff.; Christian Tilitzki, Die Beurlaubung des Staatsrechtslehrers Albert Hensel im Jahre 1933, Ein Beitrag zur Geschichte der Königsberger Universität, in: Mendelssohn-Studien 2001, S. 243 ff.

64 Diese Arbeit findet sich weder in der Promotionsakte (Fn. 59), noch im Nachlass Steinigers im Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin, noch ist sie veröffentlicht. Somit kann auf den Inhalt nur über die Gutachten von Hensel und Schmitt geschlossen werden.

65 So Hensel in seinem Votum vom 24.6.1926, Promotionsakte (Fn. 59); zu den damaligen kommunalrechtlichen Problemen in Preußen siehe Hans Peters, Grenzen der kommunalen Selbstverwaltung in Preussen: Ein Beitrag zur Lehre vom Verhältnis der Gemeinden zu Staat und Reich, 1926.

66 So Hensel in seinem Votum vom 24.6.1926, Promotionsakte (Fn. 59).

67 So Hensel in seinem Votum vom 24.6.1926, Promotionsakte (Fn. 59).

68 Zum Leben und Wirken von Erich Kaufmann vgl. Klaus Rennert, Die „geisteswissenschaftliche Richtung“ in der Staatsrechtslehre der Weimarer Republik: Untersuchung zu Erich Kaufmann, Günther Holstein und Rudolf Smend, 1987; Frank Degenhardt, Zwischen Machtsstaat und Völkerbund: Erich Kaufmann (1880-1972), 2008.

69 Brief von Erich Kaufmann vom 13.7.1926, Promotionsakte (Fn. 59).

70 Votum von Carl Schmitt vom 19.7.1926, Promotionsakte (Fn. 59).

71 Votum von Carl Schmitt vom 19.7.1926, Promotionsakte (Fn. 59).

72 Votum von Carl Schmitt vom 19.7.1926, Promotionsakte (Fn. 59).

73 Votum Hensel vom 15.3.1928, Promotionsakte (Fn. 59).

74 Votum Hensel vom 15.3.1928, Promotionsakte (Fn. 59).

75 Votum Schmitt vom 25.3.1928, Promotionsakte (Fn. 59).

76 Vgl. Die Weltbühne 1924, 2. Halbjahr, S. 369 ff.; Die Weltbühne 1925, 1. Halbjahr, S. 945 ff., 2. Halbjahr, S. 313 ff., S. 705 ff.

77 Die Weltbühne 1923, 2. Halbjahr, S. 553.

78 Die Weltbühne 1925, 2. Halbjahr, S. 818.

79 Stefan Hanke, Erich Kaufmann: Carl Schmitt und Erich Kaufmann - Gemeinsames in Bonn und Berlin, in: Schmoeckel, Mathias (Hrsg.), Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“, 2004, S. 390.

80 Christian Tilitzki, Die Beurlaubung des Staatsrechtslehrers Albert Hensel im Jahre 1933, Ein Beitrag zur Geschichte der Königsberger Universität, in: Mendelssohn-Studien 2001, S. 244.

81 Daniel Kachel, Erich Kaufmann: Das Wesen des Staates – Kaufmanns frühe Rechtsphilosophie, in: Schmoeckel, Mathias (Hrsg.), Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“, 2004, S. 408 ff.; Renate Zelger, Der Staatsrechtler Erich Kaufmann – Von der konstitutionellen Monarchie bis zur parlamentarischen Demokratie, in: Nehlsen, Hermann/ Brun, Georg (Hrsg.), Münchener rechtshistorische Studien zum Nationalsozialismus, 1996, S. 313 ff.

82 Abgelegt in der Promotionsakte (Fn. 59).

83 Lebenslauf vom 26.8.1946, Kaderakte Steiniger (Fn. 56).

84 So Steiniger in seinem Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

85 Antrag Steinigers aus dem Jahr 1926 an den Dekan der Juristischen Fakultät; dasselbe Gesuch erfolgte 1927; beide abgelegt in seiner Promotionsakte (Fn. 59).

86 Antrag von Steiniger an den Dekan der Juristischen Fakultät, 1928, abgelegt in seiner Promotionsakte (Fn. 59).

87 Dies ergibt sich nur aus seinem Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

88 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

89 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

90 Gemäß einer Allgemeinen Verfügung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums hinsichtlich der preußischen Referendare vom 22.5.1933 mussten Gerichtsreferendare ‚nichtarischer’ Abstammung aus dem Justizdienst entlassen werden, zitiert nach Joseph Walk (Hrsg.), Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat, 2.Aufl., 1996, S. 24 Rn. 112; hierzu Folker Schmerbach, Das „Gemeinschaftslager Hanns Kerl“ für Referendare in Jüterbog 1933-1939, 2008, S. 34; von 938 ‚nichtarischen’ Referendaren blieben nach Durchführung des Beamtengesetzes noch 65 in der preußischen Justiz, Tillmann Krach Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, 1991, S. 213; Gruchmann (Fn. 20), S. 140.

91 Schriftliche Auskunft des Archivs der Stiftung Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum vom 6.2.2009.

92 „Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Mischling, a) der beim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird […]“, VO vom 14.11.1935, RGBl. 1935 I, S. 1333 f.

93 Zum Leben der „Mischlinge“ zwischen 1933 und 1945 vgl. Helmut Krüger, Der halbe Stern. Leben als deutsch-jüdischer ‚Mischling’ im Dritten Reich, 1993.

94 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

95 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

96 Horst Göppinger, Juristen jüdischer Abstammung im „Dritten Reich“, 2. Aufl., 1990, S. 84.

97 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

98 Im März 1935 wurde allen jüdischen Schriftstellern vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer das Verbot für jede schriftstellerische und literarische Tätigkeit mitgeteilt, zitiert nach Joseph Walk (Hrsg.), Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat, 2. Aufl., 1996, S. 110 Rn. 543.

99 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

100 Ferdinand von Weyhe, A. E. Wassermann. Eine rechtshistorische Fallstudie zur Arisierung zweier Privatbanken, 2007, S. 164.

101 Ferdinand von Weyhe (Fn. 100), S. 166; Knut Hansen, Albrecht Graf von Bernstorff: Diplomat und Bankier zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus, 1996, S. 217.

102 Volker Dahm, Das jüdische Buch im Dritten Reich, 2. Aufl., 1993, S. 320.

103 In seinem Lebenslauf vom 26.8.1946 hatte er gegenüber der SED angegeben: „Infolge der Beschlagnahme der jüdischen Vermögen hatte die Bank laufend mit dem Reichssicherheitshauptamt (SD) zu tun, wodurch ich viele Informationen gewann“, Kaderakte Steiniger (Fn. 56); zu den Verhandlungen mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda siehe Volker Dahm (Fn. 102), S. 457.

104 Volker Dahm (Fn. 102), S. 320.

105 Volker Dahm (Fn. 102), S. 454 f., 458.

106 Dies vermutete der Rechtsanwalt Dr. Günter Rosener in seinem Schreiben an den Hauptausschuss „Opfer des Faschismus“ vom 19.12.1946, Landesarchiv Berlin C Rep. 118-01 Nr. 35584, unpaginiert: „Zum Glück sind die persönlichen Verhältnisse des Dr. Steiniger bei den verschiedenen Dienststellen offenbar nie nachgeprüft worden, anscheinend wegen einer Personenverwechslung mit einem Namensvetter, der ebenfalls in der Berliner Industrie tätig war, aber mit Dr. Steiniger nicht verwandt oder bekannt ist, und den Behörden genehm war.“

107 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

108 Wolf Gruner, Jewish Forced Labor Under the Nazis – Economic Needs and Racial Aims, 1938-1944, 2006, S. 83 ff.

109 Vgl. Franz W. Seidler, Die Organisation Todt – Bauen für Staat und Wehrmacht 1938 – 1945, 1987.

110 Sein damaliger Arbeitgeber, Georg Tecklenburg, bestätigte dies 1947 in einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber dem Hauptausschuss „Opfer des Faschismus“ beim Magistrat der Stadt Berlin: „Herr Dr. Peter Alfons Steiniger erhielt im Oktober 1944 von der ‚Organisation Todt’ seinen Erfassungsbefehl zur Verbringung in ein Arbeitslager.[…] In diesem Zusammenhang wurde er ebenfalls von der ‚Gestapo’ vorgeladen. […] Mit meinem Einverständnis verliess Dr. Steiniger auf schnellstem Wege unabgemeldet Berlin“, Landesarchiv Berlin, C Rep. 118-01 Nr. 35584, unpaginiert.

111 Wann er in dem Ort ankam, ist aus den Materialien nicht ersichtlich. Es werden verschiedene Daten genannt. Sein Sohn berichtete, Steiniger sei im Februar 1945 dort aufgetaucht, vgl. Die Weltbühne 1980, S. 783.

112 Lebenslauf vom 11.5.1950 (Fn. 56).

113 Knut Hansen, Albrecht Graf von Bernstorff: Diplomat und Bankier zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus, 1996, S. 271.

114 Universitäts-Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Personalakten nach 1945, Personalakte Peter Alfons Steiniger, Bd. 1, Bll. 34 ff.

115 Universitäts-Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Fakultätsprotokolle nach 1945 II, Protokoll der Fakultätssitzung am 25.10.1946; PA Steiniger (Fn. 114), Bd. 1, Bl. 40; zum Leben und Wirken von Hans Peters vgl. Levin von Trott zu Solz, Hans Peters und der Kreisauer Kreis – Staatslehre im Widerstand, 1997, und Ernst Friesenhahn, Nachruf auf Hans Peters, in: Conrad, H. u.a. (Hrsg.) Gedächtnisschrift Hans Peters, 1967, S. 1 ff.

116 Peter Alfons Steiniger, Das Blocksystem, 1949; Hauptgutachter der Habilitationsschrift waren Hans Peters und Arthur Baumgarten, PA Steiniger (Fn. 114), Bd. 1, Bl. 41; eine Interpretation des Inhaltes der Habilitationsschrift findet sich bei Berndt Musiolek (Fn. 55), S. 257 ff.; Karl A. Mollnau (Fn. 47), S. 388, beschreibt, dass Steinigers Schrift nicht genügend Übereinstimmung mit dem Konzept von Walter Ulbricht und Karl Polak hatte, deshalb ideologisch nicht erwünscht war und schließlich faktisch aus dem Verkehr gezogen wurde.

117 PA Steiniger (Fn. 114), Bd. 1, Bl. 43.

118 PA Steiniger (Fn. 114), Bd. 1, Bl. 40.

119 Holger Karitzky, Eduard Kohlrausch – Kriminalpolitik in vier Systemen, 2002, S. 439 Fn. 3, S. 447 Fn. 37.

120 PA Steiniger (Fn. 114), Bd. 1, Bl. 21.

121 Albrecht Krieger (Fn. 44), S. 8.

122 Albrecht Krieger (Fn. 44), S. 8.

123 Interview mit Ernst Benda am 10.12.2008 in Berlin.

124 Hierzu: Ulrich Bernhardt, Die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht’ 1948-1971, 1997.

125 Albrecht Krieger (Fn. 44), S. 4.

126 Zu Karl Polak siehe Marcus Howe, Karl Polak: Parteijurist unter Ulbricht, Ius Commune, Sonderhefte, Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 149, 2002; Nils Reichhelm, Die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie Karl Polaks, 2003.

127 Zu Steinigers Tätigkeit im Verfassungsausschuss vgl. Heike Amos, Die Entstehung der Verfassung in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR 1946 - 1949, 2006, S. 238 ff.

128 Steiniger im Verfassungsausschuss am 18.2.1949, SAPMO - Bundesarchiv Berlin NY/ 4090/ 645, Bl. 236; einen – neutraleren – zeitgenössischen Vergleich der beiden Verfassungen findet man dagegen bei Wolfgang Abendroth, Zwiespältiges Verfassungsrecht in Deutschland, in: AöR 1950/51, S. 1 ff.

129 So Hermann Mirbt in einem Schrieben an Walter Jellinek 1950, zitiert nach Michael Stolleis, Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Bemerkungen zu ihrer Geschichte, in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 1997, S. 353.

130 Sitzung des ZK der SED am 5.5.1950, Tagesordnungspunkt 31, SAPMO – Bundesarchiv Berlin DY/ 30/ J IV 2/ 3/ 105.

131 Brief von Steiniger an die ZPKK am 17.5.1950, Kaderakte Steiniger (Fn. 56).

132 Die Protokolle hierüber befinden sich in der Kaderakte Steiniger (Fn. 56).

133 Brief von Karl Polak an einen „Erich“ vom 15.5.1950, abgelegt in der Kaderakte Steiniger (Fn. 56).

134 Karl Polak, Staatsform und Verfassungsstruktur der Volksdemokratie, in: Neue Justiz 1950, S. 327.

135 Schreiben an den Innenminister der DDR, Karl Steinhoff, vom 4.11.1950, Kaderakte Steiniger (Fn. 56).

136 Aktennotiz vom 10.8.1951, Kaderakte Steiniger (Fn. 56).

137 So die Interpretation von Karin Hartewig (Fn. 55), S. 147.

138 Peter A. Steiniger, Zum Geburtstage J. W. Stalins: Stalins Lehre von den bürgerlich-demokratischen Freiheiten, in: Neue Justiz 1952, S. 593 f.

139 Peter A. Steiniger, Vom Wesen unserer Arbeiter- und Bauernmacht, 1954, S. 54 f.

140 Karin Hartewig (Fn. 55), S. 147, stellt die Vermutung auf, Steiniger habe einen besonderen Schutz genossen, da Walter Ulbricht in ihm einen begabten Juristen und loyalen Parteigänger gesehen habe.

141 Zum weiteren Forschen und Wirken Steinigers vgl. Katrin Krehan (Fn. 55), S. 179 ff.

142 PA Steiniger (Fn. 56), Bd. 020a, unvollständig paginiert.

143 BLHA (Fn. 4), Rep. 4 A Personalia Nr. 9958, Teil 2 der Akte, Bl. 14, siehe oben.

144 PA Neye (Fn. 2), Bd. 1, Personalleiter an das Staatssekretariat für Hochschulwesen, 21.10.1952, Bl. 92.

145 Henry Leide, NS-Verbrecher und Staatssicherheit: Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, 2. Aufl., 2006, S. 49.

146 Ralph Jessen, Akademische Elite und kommunistische Diktatur: die ostdeutsche Hochschullehrerschaft in der Ulbricht-Ära, 1999, S. 305.

147 „Der erste marxistische Lehrer an der Juristischen Fakultät war Dr. Peter Alfons Steiniger.“ – Ingrid Graubner, Die Juristische Fakultät der Berliner Universität zwischen Neueröffnung und 2. Hochschulreform, in: Beiträge zur Geschichte der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 17, Zur Geschichte der Staats- und Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, 1987, S. 54; zum Verständnis des Marxismus in der DDR vgl. Rainer Schröder, Marxismus und Recht in der DDR, in: Gerhardt, Volker (Hrsg.): Marxismus: Versuch einer Bilanz, 2001, S. 219 ff.

148 Neue Justiz 1989, S. 463.




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Diese Seite ist vom 4. Mai 2009