Überblick

Account

Unsere Redaktion für News und Forumsbeiträge erreichen Sie unter: fhi@ius.uzh.ch


Forum News

Doktorand/in "Rechtsgeschichte"

5. August 2014

International Max Planck Research School on Retaliation, Mediation, Punishment (IMPRS REMEP)


Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main vergibt nach Maßgabe der Bedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Nachwuchsförderung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel eine Doktorandenstelle auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte zum 1. November 2014 (oder später) zur Promotion in den Fächern Rechtswissenschaften (Dr. jur.) oder Neuere/Neueste Geschichte (Dr. phil).


Bewerbungsfrist: 01.Oktober 2014


Das Stipendienprogramm ist Teil der interdisziplinär angelegten 'International Max Planck Research School on Retaliation, Mediation, Punishment (IMPRS-REMEP)'. Die Research School richtet sich an jüngere Nachwuchswissenschaftler aus den Rechtswissenschaften (insbes. Rechtsgeschichte) und der Geschichtswissenschaften.

Die Doktoranden führen die Promotion hauptsächlich in Frankfurt am Main durch; alternativ ist nach Absprache auch eine Promotion an einer anderen Universität möglich. Sie nehmen an dem Trainingsprogramm der IMPRS-REMEP teil und können die Arbeitsmöglichkeiten am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte nutzen. Das integrierte Curriculum sieht darüber hinaus mehrmals jährlich weitere Pflichtveranstaltungen in Form von gemeinsamen Blockveranstaltungen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Partnerinstitute abwechselnd in Frankfurt/Main, Freiburg und Halle/Saale vor, auf denen sich die Doktoranden neben ihrem eigenen Forschungsprojekt mit den theoretischen Grundlagen und empirischen Zugängen aller beteiligten Disziplinen auseinandersetzen. Die Arbeitssprache des Trainingsprogramms ist Englisch. Die wissenschaftliche Betreuung erfolgt durch das Max-Planck-Institut und durch die jeweilige Universität. Im Falle disziplinübergreifender Dissertationen ist eine Co-Betreuung mit einer Lehrkraft aus einer der auswärtigen Partnerinstitutionen möglich.

Dissertationsthemen
Das Forschungsprogramm befasst sich mit zentralen Fragestellungen der Aushandlung, Konstruktion, Aufrechterhaltung und Wiedergewinnung sozialer Ordnung und sozialer Kontrolle. Diese Grundsatzfragen haben im Kontext von Konflikt- und Postkonfliktgesellschaften neue Bedeutung gewonnen, wo bei der Suche nach modernen Lösungsstrategien auch tradierte Ansätze der Konfliktregelung (Mediation) nutzbar gemacht werden. Diese treten – partiell – neben überkommene Vergeltungskonzepte und ergänzen die etablierten Modelle des Strafens und der Strafbegründung – oder ersetzen sie teilweise ganz.

In Frankfurt/M. soll der Schwerpunkt auf Studien liegen, die grundlegende rechtshistorische Fragestellungen der Neuzeit (16.-20. Jahrhundert) thematisieren und einen Bezug zu den Forschungsschwerpunkten und Forschungsfeldern des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte erkennen lassen, die auf der Homepage des Instituts dargestellt sind (www.rg.mpg.de/en/forschungsprofil.cfm). Methodologisch können Fallstudien zu einzelnen Ländern, Zeiträumen und Themen ebenso vorgeschlagen werden wie vergleichende Untersuchungen. Vorschläge mit wissenschaftshistorischem oder theoretischem Schwerpunkt sind ebenfalls erwünscht. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie konkrete Fragestellungen, die sich in den vorgegebenen thematischen Rahmen der Research School einfügen, selbst entwickeln und diese in ihrem Dissertationsvorschlag näher spezifizieren. Vorschläge, denen vergleichende Fragestellungen bzw. interdisziplinäre Methodenansätze zugrunde liegen, werden bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungsvoraussetzungen
1 Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität oder einer gleichwertigen Hochschule im In-und Ausland. Erste oder Zweite juristische Staatsprüfung mit der Gesamtnote von mindestens "vollbefriedigend" i.S. der JAO (Hessen) oder gleichwertiger in- oder ausländischer Studienabschluss mit einer gleichwertigen Note.
2 Alternativ zu (1.) ordnungsgemäßes historisches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren an einer deutschen oder gleichwertigen ausländischen Universität in dem Hauptfach Neuere/Neueste Geschichte (Promotionsfach) sowie in einem weiteren Hauptfach oder zwei Nebenfächern. Studienabschluss mit der Magisterprüfung, der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder mit einem gleichwertigen ausländischen Studienabschluss.
3 Aussagefähiges Proposal für ein Dissertationsthema aus dem Themenbereich der IMPRS-REMEP. Eine Bewerbung ohne Themenvorschlag ist ausnahmsweise möglich, Bewerbungen mit Themenvorschlägen werden jedoch bevorzugt behandelt.
4 Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse in der Deutschen Sprache erwünscht mit der Bereitschaft, diese auszubauen.

Die IMPRS-REMEP strebt einen Anteil von mindestens 50 Prozent ausländischer Doktorandinnen/Doktoranden mit ausländischem Abschluss an. Ausländische Kandidatinnen/Kandidaten mit ausländischem Abschluss werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse wird nach Maßgabe der Kriterien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder ermittelt und durch den Promotionssauschuss der Fakultät, an der der Kandidat oder die Kandidatin promovieren möchte, festgestellt.

Bewerbungsunterlagen
1 Bewerbungsschreiben an die 'International Max Planck Research School on Retaliation, Mediation, Punishment', hier Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main.
2 Europäischer Lebenslauf europass.cedefop.europa.eu/ in englischer oder deutscher Sprache mit einem aktuellen Foto, einschließlich Angaben zu bisheriger wissenschaftlicher Arbeit.
3 Kopie des Hochschulzugangszeugnisses mit Auflistung der benoteten Prüfungsfächer sowie Kopie der Originalübersetzung in die englische oder deutsche Sprache.
4 Kopie des Zeugnisses über die Erste bzw. Zweite juristische Staatsprüfung bzw. bei nicht-juristischem und ausländischem Abschluss Kopie aller Hochschulzeugnisse mit Notenauflistung, einschließlich Angaben zur Gesamtnote, zum Notendurchschnitt und zu den absolvierten Fachsemestern sowie Kopie der Originalübersetzung in die englische oder deutsche Sprache.
5 Vorhabensbeschreibung vorzugsweise in englischer Sprache (3 bis 5 Seiten), gegliedert nach a) Begründung für die Wahl der Thematik, b) Stand eventueller Vorarbeiten, c) spezifische inhaltliche Zielsetzung, d) mögliche Schnittstellen zu anderen relevanten Disziplinen, e) Methodik der Arbeit, f) zeitlichem Ablauf, g) voraussichtlichem Abschluss. Das Promotionsvorhaben ist so zu bemessen, dass bei planmäßigem Verlauf eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb der Regelförderungsdauer von zwei Jahren möglich ist.
6 Zwei Empfehlungsschreiben von zwei Wissenschaftlern in englischer oder deutscher Sprache, die mit der bisherigen wissenschaftlichen Ausbildung bzw. Arbeit vertraut sind, vor allem mit Einschätzung der/des Bewerberin/Bewerbers hinsichtlich ihrer/seiner Befähigung zur Promotion.
7 Soweit die/der Bewerberin/Bewerber Englisch nicht als Muttersprache beherrscht und sichere Sprachkenntnisse nicht auf andere Weise nachgewiesen werden können, sind diese durch Sprachprüfungen nachzuweisen. Anerkannt werden insbesondere der Test des International English Language Testing System (IELTS) mit mindestens 6,0 bands oder TOEFEL (mindestens 560 Punkte, Computer: 220 Punkte).
8 Bewerberinnen/Bewerber, die Deutsch nicht als Muttersprache beherrschen, sollten darüber hinaus deutsche Grundkenntnisse, z.B. durch ein Zertifikat Deutsch (ZD), nachweisen können. Deutschkenntnisse sind keine generelle Zulassungsvoraussetzung, können im Einzelfall aber für die mündliche Doktorprüfung oder einen Teil der Prüfung verlangt werden. Gegebenenfalls können entsprechende Sprachkurse vermittelt werden.

Die Vorlage von amtlich beglaubigten Kopien der Originalzeugnisse etc. zu den Abschlüssen unter Nrn. (3.) und (4.) ist erst erforderlich, wenn die Entscheidung über die Aufnahme getroffen worden ist.

Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch spätestens bis zum 01.10.2014 an: personal@rg.mpg.de zu schicken (maximal 10 MB pro e-Mail). Bitte sehen Sie von Bewerbungen auf dem Postweg möglichst ab.

Auswahlgespräche werden in der Form von Telefoninterviews, Videokonferenzen oder auf Grund einer persönlichen Einladung in einem persönlichen Gespräch in Frankfurt am Main durchgeführt. Das Auswahlverfahren soll bis zum 31.10.2014 abgeschlossen sein. Die Bewerberinnen/Bewerber werden über das Ergebnis schriftlich informiert. Sie werden gebeten, während des Auswahlverfahrens von Nachfragen abzusehen. Ein Anspruch auf Förderungsleistungen besteht nicht.

Die Max-Planck-Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Die Max-Planck-Gesellschaft will den Anteil von Frauen in den Bereichen erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.

Förderung
Die Förderung erfolgt nach den Nachwuchsförderrichtlinien der Max-Planck-Gesellschaft im Rahmen eines Stipendiums (1.365 € im Monat) oder eines Doktorandenvertrages . Die Höhe der Förderung im Rahmen eines Doktorandenvertrags entspricht bis zu 50 Prozent der Entgeltgruppe 13 Stufe 1 TVöD. Die Förderungsdauer beträgt zwei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils zweimal ein halbes Jahr.

Weitere Informationen zum Forschungsprogramm der Research School und den Parallelausschreibungen der Partnerinstitutionen finden Sie unter www.remep.mpg.de. Bitte richten Sie eventuelle Nachfragen per e-Mail an haerter@rg.mpg.de. 

Kontakt:

Prof. Härter

Max-Planck-Institut f. europ. Rechtsgeschichte

haerter@rg.mpg.de

http://www.rg.mpg.de/de/aktuelles/stellenausschreibungen.cfm