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Ausnahme und Vielfalt im Recht der Vormoderne

17. Juni 2023

Veranstalter: Dr. Gregor Albers und Prof. Dr. Peter Oestmann (Käte Hamburger Kolleg "Einheit und Vielfalt im Recht") 

Ort: Münster
Zeit: 07.09.2023 - 09.09.2023

Die Tagung beschäftigt sich mit der Bedeutung der Ausnahme im Recht des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.

Wem das europäische Mittelalter nicht dunkel erscheint, auf den wirkt es bunt. Das gilt gerade im Recht: Noch in der frühen Neuzeit überlagern sich die Geltungsansprüche verschiedener Autoritäten, bis es den Nationalstaaten weitgehend gelingt, auf ihren Gebieten einheitliches Recht durchzusetzen. Man kann das als Rechtspluralismus bezeichnen.

Andere beschreiben Mittelalter und frühe Neuzeit als Epoche des Ausnahmerechts, welches „das Regelrecht völlig überwucherte und in den Hintergrund drängte“ (Stutz). Damit scheint die Vielfalt nur nuanciert, doch bei näherer Betrachtung tut sich ein Gegensatz auf: Ausnahme und Regel erkennen einander an, entstammen also einer einheitlichen Ordnung und sind in diesem Sinne gerade nicht Ausdruck von Rechtspluralismus.

Der Befund lädt dazu ein, die Bedeutung der Ausnahme für das Recht des Mittelalters und der frühen Neuzeit näher zu beleuchten. Besonders soll es darum gehen, wie die Bewertung eines Rechtssatzes als Ausnahme und der Umgang mit solchen Sätzen das Recht einerseits vielgestaltiger machten, andererseits aber ermöglichten, divergierende Phänomene als Teil einer Ordnung zu erfassen.

Programm

Donnerstag, 07. September 2023

18.00–18.15 Uhr
Peter Oestmann (Münster) u. Gregor Albers (Münster)
Begrüßung und Vorstellung

18.15–19.00 Uhr
Thomas Rüfner (Trier)
Clausula rebus sic stantibus

19.30 Uhr
gemeinsames Abendessen

Freitag, 08. September 2023

Sektion 1: Die Dogmatik der Ausnahme
Vorsitz: David Kästle-Lamparter (Münster)

09.30–10.15 Uhr
Sebastian Lohsse (Münster)
Ausnahmen als Kehrseite der Regelbildung: Römisches Fallrecht im scholastischen Schema

10.15–10.45 Uhr
Kaffeepause

10.45–11.30 Uhr
Guido Rossi (Edinburgh)
Rules and Exceptions to the Rules in Medieval Jurists: Some Remarks on Bartholomaeus Socinus‘ „Regulae et Fallentiae Iuris”

11.30–12.15 Uhr
Salvatore Marino (Neapel)
Zur Geschichte des Begriffs Privileg seit dem Mittelalter

12.15–14.15 Uhr
Mittagspause

Sektion 2: Die praktischen Probleme der Privilegien
Vorsitz: Heinz Mohnhaupt (Frankfurt am Main)

14.15–15.00 Uhr
Susanne Lepsius (München)
Herrschaftsausübung durch Privilegienerteilung – Das Beispiel des römischdeutschen Königs und Kaisers im Spätmittelalter

15.00–15.45 Uhr
Peter Oestmann (Münster)
Appellationsprivilegien

15.45–16.15 Uhr
Kaffeepause

16.15–17.00 Uhr
Tobias Schenk (Wien)
„So sind Fürsten und Herren auch ihrer Diener und Räthe Sklaven…“: Praxeologische Beobachtungen zur Privilegienvergabe am Beispiel des kaiserlichen Reichshofrats

17.00–17.45 Uhr
Gregor Albers (Münster)
Die Privilegienkollision bei Samuel Stryk

19.30 Uhr
gemeinsames Abendessen

Samstag, 09. September 2023

Sektion 3: Einreden und Ausnahme im Prozess
Vorsitz: Kristin Boosfeld (Lüneburg)

09.00–9.45 Uhr
Tilman Repgen (Hamburg)
Die Beweislast für Einreden und Ausnahmen

09.45–10.30 Uhr
Maciej Mikuła (Krakau)
Ausnahmen vom sächsischmagdeburgischen Beweisrecht in polnischen Städten

10.30–11.00 Uhr
Kaffeepause

Sektion 4: Local Laws as Exceptions from a Common Law

11.00–11.45 Uhr
Marie S. Kim (St. Cloud/Münster)
Sources of Law and the Monarchy in Early Modern France

11.45–12.30 Uhr
Heikki Pihlajamäki (Helsinki)
Local Statutes as Exceptions in Spanish Colonial Law

12.30–12.45 Uhr
Gregor Albers u. Peter Oestmann
Schlussworte

Kontakt

E-Mail: info.evir@uni-muenster.de

https://www.evir-muenster.de


Quelle: Ausnahme und Vielfalt im Recht der Vormoderne. In: H-Soz-Kult, 16.06.2023, <www.hsozkult.de/event/id/event-137032>.