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„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden”

18. Dezember 2023

CfP für die internationale wissenschaftliche Tagung: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden”. Folter und das Verbot der Folter in Mitteleuropa (bis 1989)

Ort der Tagung: Würzburg
Zeit: 23.09.2024 - 24.09.2024 

Deadline für Vorschläge: 20.01.2024

In der modernen internationalen Gesetzgebung gilt die Garantie der Nichtanwendung von Folter durch den Staat als eines der Grundrechte jedes Menschen. Das Folterverbot ist unbestreitbar, eindeutig und absolut. Es ist nicht möglich, den Einsatz von Folter durch außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel ein öffentliches Interesse, drohende Terroranschläge, Kriegszustand) zu rechtfertigen. Einen besonderen Einfluss auf die Formulierung moderner Gesetze zum Folterverbot hatte die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Darin heißt es lakonisch und zugleich äußerst zutreffend: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“ (Artikel 5). In Dokumenten, die die Vereinten Nationen in den folgenden Jahrzehnten verabschiedeten – insbesondere in der Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von 1975 und dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984 – wurde versucht, den Begriff der Folter näher zu erläutern sowie konkreter anzugeben, um welche Taten es sich dabei handeln könnte. Es wird präzisiert, dass Folter eine vorsätzliche Zufügung von Schmerzen durch Personen ist, die den Staat repräsentieren (durch die Personen direkt, mit deren Zustimmung oder Weisung) bzw. der Erreichung eines bestimmten Ziels (zum Beispiel der Beschaffung von Informationen) dient. Staat, Schmerzen und die absichtliche und zielorientierte Natur der Folter wurden entsprechend dezidiert in einen unmittelbaren Kontext gestellt. Diese Rechtsakten wurden auch von Polen, Deutschland und anderen mitteleuropäischen Ländern ratifiziert. Die Einführung eines absoluten Folterverbots ist zweifellos eine der größten Errungenschaften der Zivilisation, ein Triumph der humanistischen Philosophie, deren Wurzeln, bezogen auf Europa, bis ins antike Griechenland zurückreichen.

Ziel der Tagung ist es, die Geschichte der Anwendung und des Verbots der Folter in Theorie und Praxis mitteleuropäischer Länder, insbesondere auf polnischen und deutschen Gebieten, im Zeitraum bis etwa 1989 darzustellen. In den vergangenen Jahrhunderten gab es intensive Diskussionen über die Bedeutung der Folter in der Justiz, ihren Zweck und Sinn. Die Regeln und die Form ihrer Anwendung wurden unterschiedlich festgelegt – je nach Art der Straftat, Merkmalen und Stellung der verdächtigen Person. Diese Debatten fanden ihren Niederschlag sowohl in der weltlichen Gesetzgebung als auch den kirchlichen Rechtsnormen. Sie beeinflussten ebenso die Auslegung des Gesetzes in der Praxis. Zu den Themen, die während der Tagung diskutiert werden, gehören gleichermaßen Fragen zum antiken Erbe sowie zu rechtlichen Lösungen, die zu verschiedenen Zeiten bezüglich der Anwendung von Folter und ihrem Verbot im Kontext bestimmter Personen und sozialer Gruppen angenommen wurden. Interessant ist auch, was in verschieden Epochen unter gerechtfertigter Folter gemeint war. Was war ihr Zweck: Schuld einzugestehen, Informationen zu verschaffen, Menschen zu bestimmten Maßnahmen zu zwingen, sie einzuschüchtern? Wurden die durch Folter gewonnenen Informationen als wertvoll betrachtet (Schuldgeständnis oder Aussagen gegen andere Personen)? Inwieweit wurde berücksichtigt, dass verschiedene Formen der Bestrafung (z. B. Aufspießen) Anzeichen eines unnötigen Sadismus aufweisen können, und wurde versucht, sie einzuschränken? Ein wichtiges Thema bilden Veränderungen in Philosophie und Theologie, die zur Einschränkung und letztendlich zum Verbot der Folter führten, sowie Beispiele für die Verletzung des Verbotes durch Herrschaften und moderne Staaten (bis 1989). Die während der Tagung dargestellten Referate sollen es ermöglichen, anhand konkreter Beispiele den Entstehungsprozess der Idee eines vollständigen und absoluten Folterverbots unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Forschung zu skizzieren.

Der geographische Rahmen der Tagung umfasst Mitteleuropa, wobei der Schwerpunkt auf zwei Räumen liegt: auf dem historischen polnischen und deutschen Kultur- und Geschichtsraum. Die politischen Grenzen dieser Gebiete decken sich weitgehend mit den Territorien des Heiligen Römischen Reichs und den Ländern außerhalb seiner Grenzen (Deutschordensland in Preußen, Herzogtum Preußen, Königreich Preußen und die Schweiz), des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Reichs bis hin zur Deutschen Demokratischen Republik und zur Bundesrepublik Deutschland sowie mit Polen (Königreich Polen, Polen-Litauen, Rzeczpospolita, Herzogtum Warschau, Kongress-Polen, Zweite Polnische Republik, Volksrepublik Polen). Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über verschiedene Epochen, vom frühen Mittelalter bis etwa 1989.

Dieser Call for Papers richtet sich insbesondere an Wissenschaftler:innen aus dem Bereich der Geisteswissenschaften, aber auch an Interessierte aus anderen benachbarten Forschungsdisziplinen. Einführende, übergreifende und vergleichende Beiträge sind explizit erwünscht. Ebenso können Einzelbeispiele mit entsprechender Signifikanz auf der Tagung vorgestellt werden.
Die Tagungssprachen sind Deutsch und Englisch. Für jeden Vortrag ist eine Dauer von 20 Minuten vorgesehen. Tagungsgebühren werden nicht veranschlagt. Honorare können nicht gezahlt werden. Die Veranstalterinnen und Veranstalter bemühen sich derzeit, die Reise- und Übernachtungskosten der Referierenden sicherzustellen.
Es ist uns wichtig, dass die Referate nach der Tagung zum Druck vorbereitet werden. Die Veröffentlichung der Beiträge ist im Jahrbuch Bulletin der Polnischen Historischen Mission Nr. 20 (2025) vorgesehen.
Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an der Tagung ein! Bitte richten Sie Ihre Vorschläge (Anmeldeformular: http://pmh.umk.pl/de/folter/) bis zum 15. Januar 2024 per E-Mail an Dr. Renata Skowrońska (E-Mail: renata.skowronska@uni-wuerzburg.de).

Kontakt

Dr. Renata Skowrońska (E-Mail: renata.skowronska@uni-wuerzburg.de)


Quelle: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden”., In: H-Soz-Kult, 17.12.2023, <www.hsozkult.de/event/id/event-140820>.