Zeitschrift Debatten Wahrnehmung und Anwendung des französischen Rechts als Vorbi

Herausgegeben von: Hans-Peter Haferkamp
Massimo Meccarelli
Stefano Solimano

Wahrnehmung und Anwendung des französischen Rechts als Vorbild im Europa des 19. Jahrhunderts

<p>Ziel
der nachfolgenden Beiträge ist es, die wissenschaftliche
und praktische Wahrnehmung und Anwendung des französischen,
und insbesondere napoleonischen Rechts im 19. Jahrhundert zu thematisieren.
</p>
<p>Die Einführung
der französischen Gesetzbücher - deren 200. Jubiläum
man sich in diesen Jahren zu feiern anschickt - hat, wenn auch
in den einzelnen Ländern unterschiedlich, den Beginn einer
neuen und entscheidenden Phase des Rechtslebens auf unserem Kontinent
gekennzeichnet. </p>
<p>Die europäische
Geschichtswissenschaft hat das Erbe des französischen Rechts
in den letzten Jahren in einer Vielzahl von Studien beleuchtet.
Viele Fragen bleiben gleichwohl weiterhin zu diskutieren. Insbesondere
gilt dies für die konkreten Einflüsse des französischen
Rechts auf die Ursprünge der heutigen europäischen Rechte.<br>
<br>
Unsere Zielsetzung konnte es nicht sein eine gemeinsame Gesamtdeutung
des Verhältnisses zwischen dem napoleonischen Recht und seinen
'Sprösslingen' vorzulegen. Etwas bescheidener beabsichtigen
wir, anhand konkreter Einzelfragen die bisherigen Deutungen zu
überprüfen bzw., wenn man so will, in einzelnen Fällen
zu dekonstruieren. Besondere Betonung soll dabei den Besonderheiten
bei der Verbreitung des französischen Rechts zuteil werden.
</p>
<p>In Einzelstudien
sollen Betrachtungen zum französischen Recht als 'Modell'
mit notwendig differenzierten konkreten historischen Befunden
in ein Gespräch gebracht werden. Dabei soll die Verschiedenheit
der Perspektiven und Umsetzungen herausgestellt werden. </p>
<p>Das Forum
Historiae Iuris möchte, seiner Zielsetzung entsprechend,
anhand dieses europäischen Themas in dreifacher Weise nationale
Besonderheiten zu einem gesamteuropäischen Blick zusammenführen:
Personell, indem hier Rechtshistoriker Traditionen untersuchen,
durch die sie selbst geprägt wurden. Perspektivisch, indem
der Blick auf diese Wahrnehmungs- und Anwendungsprozesse diese
nationalen Traditionen widerspiegelt. Methodisch, indem die vielförmigen
rechtshistorischen Methoden reflektiert werden, die heute in Europa
praktiziert werden.</p>
<p>In diesen
Sinn richten wir an die wissenschaftliche Gemeinschaft unserer
Leser die Einladung, sich an diesem europäischen Gespräch
zu beteiligen.</p><p><br></p>